1Der HERR, der mächtige Gott, sagte: »Das östliche Tor des inneren Tempelvorhofs soll die Woche über geschlossen bleiben und nur am Sabbat und am Neumondstag geöffnet werden.2An diesen Tagen betritt der regierende Fürst vom äußeren Vorhof her das Tor, durchschreitet dessen Vorhalle und stellt sich an den Türpfosten des Torausgangs. Von dort aus verfolgt er die Opferhandlungen der Priester, die in seinem Auftrag das Brandopfer und das Mahlopfer darbringen. Danach wirft er sich auf der Schwelle des Tores zur Anbetung nieder und geht auf demselben Weg wieder hinaus.3Die Leute aus dem Volk werfen sich an diesen beiden Tagen draußen im äußeren Vorhof, am Eingang desselben Tores, zur Anbetung vor dem HERRN nieder.4Das Brandopfer, das der Fürst darbringen lässt, umfasst am Sabbat sechs Schafe und einen Schafbock, alles fehlerfreie Tiere. (4Mo 28,9)5Als Speiseopfer kommt zu dem Schafbock 1 Efa (= 12 Kilo) Weizenmehl und zu den Schafen, so viel der Fürst geben will, außerdem 1 Hin (= 3 1/2 Liter) Olivenöl auf jedes Efa.6Am Neumondstag besteht das Opfer aus einem Stier, sechs Schafen und einem Schafbock, alles fehlerfreie Tiere. (4Mo 28,11)7Als Speiseopfer kommen zu dem Stier und dem Schafbock je 1 Efa Mehl und zu den Schafen, so viel der Fürst geben will, außerdem 1 Hin Öl auf jedes Efa.8Wenn der Fürst zum Tempel kommt, nimmt er den Weg zu seinem Platz im Osttor des inneren Vorhofs durch die Vorhalle des Tores und geht auf demselben Weg wieder hinaus.9Wenn dagegen die Leute aus dem ganzen Land an den großen Festen zum Tempel kommen, um sich im äußeren Vorhof zur Anbetung niederzuwerfen, dürfen sie den Tempelbezirk nicht durch dasselbe Tor betreten und wieder verlassen. Wer durch das Nordtor eingetreten ist, soll durch das Südtor hinausgehen, und wer durch das Südtor eingetreten ist, durch das Nordtor. (2Mo 23,17)10Der Fürst soll an diesen Festen mitten unter der Volksmenge den Tempelbezirk betreten und ihn ebenso wieder verlassen.11Auch an den Festtagen kommt als Speiseopfer auf einen Stier oder einen Schafbock je 1 Efa Mehl und auf die Schafe, so viel der Fürst geben will, außerdem 1 Hin Öl auf jedes Efa.12Will der Fürst irgendwann dem HERRN ein freiwilliges Opfer darbringen, ein Brand- oder Mahlopfer, dann soll man das Osttor des inneren Vorhofs für ihn öffnen. Nachdem die Priester wie am Sabbat das Opfer für ihn dargebracht haben, verlässt er das Tor und es wird wieder geschlossen.13Jeden Tag muss dem HERRN am Morgen ein fehlerfreies einjähriges Schaf als Brandopfer dargebracht werden (2Mo 29,38; 4Mo 28,1)14und ebenso jeden Morgen als Speiseopfer 1/6 Efa (= 2 Kilo) Mehl und 1/3 Hin (= gut 1 Liter) Öl, das auf das Mehl gegossen wird. Diese Vorschrift über das Speiseopfer für den HERRN gilt für alle Zukunft.15Das Schaf, das Mehl und das Öl sind dem HERRN jeden Morgen, Tag für Tag, als regelmäßiges Brandopfer darzubringen.«
Über den Grundbesitz des Fürsten
16Der HERR, der mächtige Gott, sagte: »Wenn der Fürst seinen Söhnen etwas von seinem Grundbesitz schenkt, geht es für immer in deren Besitz über.17Schenkt er aber einem seiner Beamten etwas, so gehört es diesem nur bis zum nächsten Erlassjahr; dann fällt es an den Fürsten zurück. Nur bei seinen eigenen Söhnen begründet die Schenkung ein dauerndes Besitzrecht. (3Mo 25,10)18Der Fürst darf nicht Leuten aus dem Volk mit Gewalt ihren erblichen Grundbesitz wegnehmen, um ihn seinen Söhnen zu geben. Die Söhne müssen aus seinem eigenen Grundbesitz ihren Teil bekommen. Mein Volk soll nicht in alle Winde zerstreut werden. Niemand darf von seinem Grund und Boden vertrieben und um sein Eigentum gebracht werden.« (1Kön 21,3; Hes 45,8)
Die Tempelküchen
19Der Mann, der mich führte, brachte mich durch den Gang neben dem Nordtor des inneren Vorhofs zu den auf der Nordseite gelegenen Priesterräumen. Ganz hinten, im Westen, war ein besonderer Raum.20Der Mann sagte zu mir: »Hier kochen die Priester das Fleisch, das ihnen von den Sühne- und Wiedergutmachungsopfern zufällt, und hier backen sie auch das Brot aus dem Mehl der Speiseopfer. Sie dürfen nichts, was von einem Opfer stammt, in den äußeren Vorhof hinausbringen, da sie sonst das Volk mit dem Heiligen in Berührung und dadurch in Gefahr bringen.« (Hes 42,13)21Dann führte mich der Mann in den äußeren Vorhof und zeigte mir die vier Ecken des Hofes. In jeder Ecke war ein kleinerer Hof,2240 Ellen lang und 30 Ellen breit. Alle vier waren genau gleich groß.23Rings um jeden dieser Höfe lief eine Steinmauer, an der auf der Innenseite Feuerstellen angelegt waren.24Der Mann sagte zu mir: »Hier sollen die Diener des Tempels das Fleisch für das Opfermahl des Volkes kochen.«
Hesekiel 46
Lutherbibel 2017
Tor- und Opferordnungen
1So spricht Gott der HERR: Das Tor am inneren Vorhof im Osten soll an den sechs Werktagen zugeschlossen sein, aber am Sabbattag und am Neumond soll man’s auftun.2Und der Fürst soll von draußen unter die Vorhalle des Tores treten und bei den Pfosten am Tor stehen bleiben. Und die Priester sollen sein Brandopfer und Dankopfer opfern, er aber soll auf der Schwelle des Tores anbeten und danach wieder hinausgehen; das Tor aber soll offen bleiben bis zum Abend. (Hes 44,3)3Ebenso soll das Volk des Landes an der Tür dieses Tores anbeten vor dem HERRN an den Sabbaten und Neumonden.4Das Brandopfer aber, das der Fürst dem HERRN opfern soll am Sabbattag, sollen sechs Lämmer sein, die ohne Fehler sind, und ein Widder ohne Fehler (4Mo 28,9)5und als Speisopfer einen Scheffel zu jedem Widder, als Speisopfer zu den Lämmern aber, so viel seine Hand geben will, und je eine Kanne Öl zu einem Scheffel. (Hes 45,24)6Am Neumond aber soll er einen jungen Stier opfern, der ohne Fehler ist, und sechs Lämmer und einen Widder, auch ohne Fehler,7und als Speisopfer je einen Scheffel zum Stier und je einen Scheffel zum Widder, aber zu den Lämmern so viel, wie er geben kann, und je eine Kanne Öl zu einem Scheffel.8Und wenn der Fürst hineingeht, soll er durch die Vorhalle des Tores hineingehen und auf demselben Weg wieder hinausgehen.9Aber wenn das Volk des Landes vor den HERRN kommt an den Feiertagen, dann sollen die, die zum Tor im Norden hineingehen, um anzubeten, durch das Tor im Süden wieder hinausgehen, und die, die zum Tor im Süden hineingehen, sollen durch das Tor im Norden wieder hinausgehen und sollen nicht wieder durch das Tor hinausgehen, durch das sie hineingegangen sind, sondern sollen durch das Tor gegenüber hinausgehen.10Der Fürst aber soll mit ihnen sein, wenn sie hinein- und wenn sie hinausgehen.11Und an den Festen und Feiertagen soll man als Speisopfer zu je einem Stier einen Scheffel und zu je einem Widder einen Scheffel opfern und zu den Lämmern, so viel seine Hand geben will, und je eine Kanne Öl zu einem Scheffel.12Wenn aber der Fürst ein Brandopfer oder Dankopfer als freiwillige Gabe dem HERRN darbringen will, so soll man ihm das Tor im Osten auftun, damit er sein Brandopfer und Dankopfer opfern kann, wie er es sonst am Sabbat zu opfern pflegt. Und wenn er wieder hinausgeht, soll man das Tor hinter ihm zuschließen.13Und er soll dem HERRN täglich ein Brandopfer darbringen, nämlich ein einjähriges Lamm ohne Fehler; das soll er alle Morgen opfern. (2Mo 29,38; 4Mo 28,3)14Und er soll alle Morgen den sechsten Teil eines Scheffels als Speisopfer dazu darbringen und den dritten Teil einer Kanne Öl, um das Feinmehl zu besprengen, als ein Speisopfer für den HERRN. Das soll eine ewige Ordnung sein über das tägliche Opfer.15Und so sollen sie das Lamm mit dem Speisopfer und dem Öl alle Morgen opfern als tägliches Brandopfer.
Das Erbland des Fürsten
16So spricht Gott der HERR: Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk gibt von seinem Erbe, soll es seinen Söhnen verbleiben, und sie sollen es als ihr Erbe besitzen.17Wenn er aber einem seiner Großen von seinem Erbteil etwas schenkt, so sollen sie es besitzen bis zum Jahr der Freilassung, und dann soll es an den Fürsten wieder zurückfallen; nur der Anteil seiner Söhne soll diesen verbleiben. (3Mo 25,10; Jer 34,8)18Es soll auch der Fürst dem Volk nichts nehmen von seinem Erbteil, um sie dadurch aus ihrem Eigentum zu verdrängen, sondern er soll sein Eigentum auf seine Söhne vererben, damit nicht jemand von meinem Volk aus seinem Eigentum vertrieben wird. (Hes 45,8)
Die Opferküchen
19Und er führte mich durch den Eingang an der Seite des Tores zu den heiligen Kammern im Norden, die den Priestern gehörten, und siehe, dort war ein Raum in der Ecke im Westen.20Und er sprach zu mir: Dies ist der Ort, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen und das Speisopfer backen sollen, damit sie es nicht in den äußeren Vorhof hinaustragen müssen und so das Volk mit dem Heiligen in Berührung bringen.21Danach führte er mich in den äußeren Vorhof hinaus und ließ mich in die vier Ecken des Vorhofs gehen. Und siehe, da war in jeder Ecke des Vorhofs wieder ein Vorhof.22In den vier Ecken des Vorhofs waren kleine Vorhöfe, vierzig Ellen lang und dreißig Ellen breit, alle vier von gleichem Maß.23Und es ging eine Mauer um jeden der vier Vorhöfe herum; da waren Herde ringsherum unten an den Mauern.24Und er sprach zu mir: Dies sind die Küchen, in denen die Tempeldiener das Schlachtopfer des Volks kochen sollen.