1Gesetzt den Fall, in dem Land, das der HERR, euer Gott, euch geben will, wird auf freiem Feld ein Erschlagener gefunden, es lässt sich aber nicht in Erfahrung bringen, wer ihn getötet hat.2Dann sollen die Ältesten und die Richter der betreffenden Gegend an die Stelle gehen, wo der Erschlagene gefunden wurde, und sollen feststellen, welche Stadt diesem Platz am nächsten liegt.3Die Ältesten jener Stadt müssen darauf eine junge Kuh nehmen, die noch nie zur Arbeit eingespannt worden ist.4Sie führen die Kuh in ein Tal, in dem keine Äcker sind und durch das ein nie versiegender Bach fließt. Dort brechen sie ihr das Genick.5Nun treten die Priester vom Stamm Levi herzu, die der HERR, euer Gott, für den Dienst am Heiligtum und zur Erteilung des Segens ausgewählt hat und die in allen strittigen Rechtsfällen und bei tätlichen Auseinandersetzungen zu entscheiden haben. (5Mo 10,8)6In ihrer Gegenwart waschen die Ältesten über der toten Kuh ihre Hände (Ps 26,6; Ps 73,13; Mt 27,24)7und sprechen stellvertretend für die ganze Stadt: »Unsere Hände haben diesen Mord nicht begangen. Unsere Augen haben nicht gesehen, wie er verübt worden ist.8HERR, lass durch das Blut dieses unschuldig Ermordeten nicht Unheil über dein Volk kommen! Du hast dein Volk aus Ägypten freigekauft, darum rechne ihm dieses Verbrechen nicht an!« Dann wird der HERR die Blutschuld wegnehmen.9Auf diese Weise tut ihr dem Grundsatz Genüge: »Mord darf in Israel nicht ungesühnt bleiben«, und ihr handelt, wie es dem HERRN gefällt. (5Mo 19,13)
Ehe mit kriegsgefangenen Frauen
10Gesetzt den Fall, ihr zieht gegen Feinde in den Kampf und der HERR gibt euch den Sieg und ihr macht Gefangene.11Wenn dann einer von euch unter den Gefangenen ein Mädchen sieht, das ihm so gut gefällt, dass er es heiraten möchte,12darf er es mit sich nach Hause nehmen. Dort soll das Mädchen sich den Kopf kahl scheren, die Nägel schneiden,13neue Kleider anziehen und einen Monat lang über seine erschlagenen Eltern trauern. Danach darf der Betreffende es zur Frau nehmen.14Wenn die Frau ihm später nicht mehr gefällt, muss er sie freigeben. Er darf sie nicht als Sklavin verkaufen oder selber als Sklavin behalten; denn sie ist seine Frau gewesen.
Das Recht des erstgeborenen Sohnes
15Gesetzt den Fall, ein Mann hat zwei Frauen, von denen er die eine mehr liebt als die andere, und beide haben ihm einen Sohn geboren. Wenn der zuerst Geborene von der weniger geliebten Frau stammt,16darf der Vater bei der Verteilung des Erbes den Sohn der Frau, die er mehr liebt, trotzdem nicht bevorzugen und ihn als Erstgeborenen behandeln.17Er muss dem Sohn der ungeliebten Frau sein Erstgeburtsrecht lassen und ihm doppelt so viel vererben wie dem anderen. Denn er ist nun einmal der erste Sohn, den er gezeugt hat.
Verfahren gegen einen Unverbesserlichen
18Gesetzt den Fall, jemand hat einen Sohn, der so widerspenstig und ungehorsam ist, dass er trotz aller Strafen und Mahnungen weder auf seinen Vater noch auf seine Mutter hört.19Dann sollen ihn seine Eltern gemeinsam zum Versammlungsplatz am Tor bringen, ihn den Ältesten der Stadt vorführen20und zu ihnen sagen: »Unser Sohn hier ist widerspenstig und will uns nicht gehorchen. Wir können sagen, was wir wollen – er ist ein Prasser und Säufer.«21Dann sollen alle Männer der Stadt ihn durch Steinigung hinrichten. Ihr müsst das Böse aus eurer Mitte entfernen. Alle in Israel sollen davon erfahren, damit sie sich fürchten. (5Mo 13,12; 5Mo 17,5)
Bestattung eines Hingerichteten
22Wenn jemand wegen eines Verbrechens zum Tod verurteilt und hingerichtet worden ist und der Tote danach an einem Pfahl[1] aufgehängt wird, (Jos 8,29; Jos 10,26; 1Sam 31,10; 2Sam 4,12; 2Sam 21,9; Gal 3,13)23dürft ihr ihn nicht über Nacht dort hängen lassen. Ihr müsst ihn noch vor Sonnenuntergang begraben; denn wer am Holz hängt, ist von Gott verflucht und bringt Unheil über das Land. Ihr sollt das Land nicht unrein machen, das der HERR, euer Gott, euch geben wird.
5.Mose 21
Lutherbibel 2017
Sühnung eines Mordes von unbekannter Hand
1Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird, es einzunehmen, und er liegt auf freiem Felde und man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat,2so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und den Weg abmessen von dem Erschlagenen bis zu den umliegenden Städten.3Welche Stadt am nächsten liegt, deren Älteste sollen eine junge Kuh nehmen, mit der man noch nicht gearbeitet und die noch nicht am Joch gezogen hat,4und sollen sie hinabführen in einen Talgrund, der weder bearbeitet noch besät ist, und dort im Talgrund ihr das Genick brechen.5Und die Priester, die Söhne Levi, sollen herzutreten, denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, dass sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und nach ihrem Urteil sollen alle Sachen und alle Schäden gerichtet werden. (5Mo 17,8)6Und alle Ältesten der Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, sollen ihre Hände waschen über der jungen Kuh, der im Talgrund das Genick gebrochen ist. (Mt 27,24)7Und sie sollen anheben und sagen: Unsere Hände haben dies Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben’s nicht gesehen.8Entsühne dein Volk Israel, das du, der HERR, erlöst hast; lege nicht das unschuldig vergossene Blut auf dein Volk Israel! So wird für sie die Blutschuld gesühnt sein.9So sollst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegtun, dass du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN. (4Mo 35,33)
Ehe mit kriegsgefangenen Frauen
10Wenn du in einen Krieg ziehst gegen deine Feinde und der HERR, dein Gott, gibt sie dir in deine Hände, dass du Gefangene von ihnen wegführst,11und siehst unter den Gefangenen eine schöne Frau und gewinnst sie lieb, dass du sie zur Frau nimmst,12so führe sie in dein Haus und lass sie ihr Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden13und die Kleider ablegen, in denen sie gefangen genommen wurde, und lass sie in deinem Hause sein und einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter beweinen. Danach geh zu ihr und nimm sie zur Ehe und lass sie deine Frau sein.14Wenn du aber kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will; du sollst sie aber nicht um Geld verkaufen oder als Sklavin behandeln, weil du zu ihr eingegangen bist.
Vom Recht des Erstgeborenen
15Wenn jemand zwei Frauen hat, eine, die er lieb hat, und eine, die er nicht lieb hat, und beide ihm Kinder gebären, die Frau, die er lieb hat, und die ungeliebte, und der Erstgeborene ist von der ungeliebten Frau (1Mo 29,30)16und die Zeit kommt, dass er seinen Söhnen das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der Frau, die er lieb hat, zum erstgeborenen Sohn machen vor dem erstgeborenen Sohn der ungeliebten;17sondern er soll den Sohn der ungeliebten Frau als den ersten Sohn anerkennen und ihm zwei Teile geben von allem, was vorhanden ist; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft, und sein ist das Recht der Erstgeburt. (1Mo 49,3)
Todesstrafe für ungeratene Söhne
18Wenn jemand einen widerspenstigen und ungehorsamen Sohn hat, der der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht und auch, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will, (2Mo 20,12; 5Mo 27,16)19und wenn ihn Vater und Mutter ergreifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor des Ortes20und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist widerspenstig und ungehorsam und gehorcht unserer Stimme nicht und ist ein Prasser und Trunkenbold,21dann sollen ihn steinigen alle Leute seiner Stadt, dass er sterbe, und du sollst so das Böse aus deiner Mitte wegtun, dass ganz Israel aufhorche und sich fürchte.
Bestattung eines Hingerichteten
22Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird getötet und du hängst ihn an ein Holz, (4Mo 25,4; Jos 8,29; Jos 10,26; 1Sam 31,10; 2Sam 4,12; 2Sam 21,6; 2Sam 21,9)23so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn am selben Tage begraben – denn ein Aufgehängter ist verflucht bei Gott –, auf dass du dein Land nicht unrein machst, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt. (Jos 8,29; Jos 10,27; Joh 19,31; Gal 3,13)