1-2Der HERR gab Mose für die Israeliten die Anweisung: Wenn ein Mann oder eine Frau[1] das Gelübde ablegt, sich dem HERRN für eine bestimmte Zeit zu weihen,3dann darf die betreffende Person weder Wein noch Bier trinken. Sie darf überhaupt nichts trinken, was aus Weintrauben bereitet ist, und darf auch keine frischen oder getrockneten Trauben essen. (Ri 13,4; Ri 13,7; Lk 1,15)4Sie soll nichts genießen, was vom Weinstock kommt.5Solange das Gelübde gilt, darf ein Gottgeweihter sich Haare und Bart nicht schneiden. Zum Zeichen, dass er dem HERRN geweiht ist, muss er das Haar ungehindert wachsen lassen. (Ri 13,5; 1Sam 1,11)6Er darf auch die ganze Zeit über nicht in die Nähe eines Toten kommen.7Selbst wenn sein Vater oder seine Mutter stirbt, sein Bruder oder seine Schwester, muss er sich von ihnen fernhalten, weil er sich seinem Gott geweiht hat. (3Mo 21,11)8Für die ganze Zeit seines Gelübdes gehört er ausschließlich dem HERRN.9Stirbt aber jemand unvorhergesehen, während er dabei ist, so wird sein geweihtes Haar unrein. Er muss sechs Tage warten, bis er wieder rein ist, und muss sich dann am siebten Tag die Haare abschneiden.10Am Tag darauf muss er zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben zum Priester an den Eingang des Heiligen Zeltes bringen.11Der Priester opfert die eine als Sühneopfer und die andere als Brandopfer und bringt damit die Verschuldung gegenüber dem HERRN ins Reine. Gleichzeitig wird das nachwachsende Haar für geweiht erklärt.12Der Betreffende muss noch ein einjähriges Schaf als Wiedergutmachungsopfer darbringen und sich dann noch einmal für eine ebenso lange Zeit wie beim ersten Mal dem HERRN weihen. Die Zeit vor seiner Verunreinigung wird nicht auf sein Gelübde angerechnet.
Das Opfer der Gottgeweihten nach Abschluss der Weihezeit
13Wenn die Zeit des Gelübdes abgelaufen ist, muss die Person, die sich dem HERRN geweiht hat, zum Eingang des Heiligen Zeltes gehen (Apg 21,23)14und ihm drei fehlerfreie Tiere opfern: ein einjähriges Schafböckchen als Brandopfer, ein einjähriges Schaf als Sühneopfer und einen ausgewachsenen Schafbock als Mahlopfer,15außerdem die dazugehörigen Speise- und Trankopfer und als zusätzliches Speiseopfer noch einen Korb voll Gebackenes, das aus Weizenmehl ohne Sauerteig bereitet ist, und zwar Ringbrote aus Mehl, das mit Öl vermengt wurde, und Fladenbrote, die mit Öl bestrichen sind.16Das alles soll der Priester zum Altar bringen und zuerst das Sühne- und das Brandopfer vollziehen.17Dann opfert der Priester dem HERRN den Schafbock als Mahlopfer und dazu das Gebackene, danach die übrigen Speise- und Trankopfer.18Der Geweihte schneidet am Eingang des Heiligen Zeltes sein geweihtes Haar ab und wirft es in das Altarfeuer, in dem die Fettstücke des Mahlopfers verbrannt werden.19Dann legt der Priester ein gekochtes Stück von der Schulter des Schafbocks zusammen mit einem Ringbrot und einem Fladenbrot aus dem Korb in die Hände des Geweihten.20Darauf nimmt er die Opfergaben selbst in die Hand, um sie symbolisch dem HERRN zu übereignen. Sie sind dem HERRN geweiht und gehören dem Priester, genauso wie die Brust und die Hinterkeule, die ihm ordnungsgemäß zustehen. Danach darf der Geweihte wieder Wein trinken.21Wer sich dem HERRN für eine bestimmte Zeit weiht, muss nach deren Abschluss diese Opfer darbringen, abgesehen von dem, was er etwa noch zusätzlich versprochen hat. Er muss das Gelübde, das er abgelegt hat, ohne Abstriche erfüllen.
Der priesterliche Segen
22Der HERR sagte zu Mose:23»Wenn Aaron und seine Söhne den Leuten von Israel den Segen erteilen, sollen sie sprechen:24Der HERR segne euch und beschütze euch!25Der HERR blicke euch freundlich an und schenke euch seine Liebe!26Der HERR wende euch sein Angesicht zu und gebe euch Glück und Frieden!27Mit diesen Worten sollen sie den Leuten von Israel die Segenskraft meines Namens zusprechen.[2] Dann werde ich mein Volk Israel segnen.«
4.Mose 6
Lutherbibel 2017
Die Ordnung für die Gottgeweihten
1Und der HERR redete mit Mose und sprach:2Sage den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn jemand, Mann oder Frau, das besondere Gelübde tut, sich dem HERRN zu weihen, (Ri 13,5; 1Sam 1,11)3so soll er sich des Weins und starken Getränkes enthalten; Würzwein und starken Würztrank soll er auch nicht trinken, auch nichts, was aus Weinbeeren gemacht wird; er soll weder frische noch gedörrte Weinbeeren essen. (Am 2,11; Lk 1,15)4Solange er geweiht ist, soll er nichts essen vom Ertrag des Weinstocks, von den unreifen bis zu den überreifen Trauben.5Solange sein Gelübde währt, soll kein Schermesser über sein Haupt fahren. Bis die Zeit um ist, für die er sich dem HERRN geweiht hat, ist er heilig und soll das Haar auf seinem Haupt frei wachsen lassen. (Ri 13,5)6Während der ganzen Zeit, für die er sich dem HERRN geweiht hat, soll er zu keinem Toten gehen.7Er soll sich auch nicht unrein machen beim Tode seines Vaters, seiner Mutter, seines Bruders oder seiner Schwester; denn die Weihe für seinen Gott ist auf seinem Haupt. (3Mo 21,11)8Solange er geweiht ist, soll er dem HERRN heilig sein.9Wenn aber jemand neben ihm plötzlich stirbt und dadurch sein geweihtes Haupt unrein wird, so soll er sein Haupt scheren an dem Tage, da er wieder rein wird, das ist am siebenten Tage. (4Mo 19,11; 4Mo 19,14; 4Mo 19,16)10Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben zum Priester bringen vor den Eingang der Stiftshütte. (3Mo 5,7)11Und der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer darbringen und ihn entsühnen, weil er sich an einem Toten verunreinigt und dadurch versündigt hat. Dann soll er sein Haupt an demselben Tage von Neuem heiligen,12dass er sich dem HERRN weihe, solange sein Gelübde währt. Und er soll ein einjähriges Lamm bringen als Schuldopfer. Aber die vorigen Tage sollen umsonst gewesen sein, weil seine Weihe ungültig geworden war.13Dies ist die Ordnung für den Gottgeweihten: Wenn die Zeit seines Gelübdes um ist, so soll man ihn vor den Eingang der Stiftshütte führen.14Und er soll dem HERRN sein Opfer bringen, ein einjähriges Lamm ohne Fehler als Brandopfer und ein einjähriges Lamm ohne Fehler als Sündopfer und einen Widder ohne Fehler als Dankopfer15und einen Korb mit ungesäuerten Kuchen von feinem Mehl, mit Öl vermengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und was dazugehört an Speisopfern und Trankopfern.16Und der Priester soll’s vor den HERRN bringen und soll sein Sündopfer und sein Brandopfer zurichten.17Und den Widder soll er dem HERRN als Dankopfer zurichten samt dem Korbe mit dem ungesäuerten Brot und soll auch sein Speisopfer und sein Trankopfer darbringen.18Und der Geweihte soll sein geweihtes Haupt scheren vor dem Eingang der Stiftshütte und soll sein geweihtes Haupthaar nehmen und aufs Feuer werfen, das unter dem Dankopfer brennt. (Apg 18,18)19Und der Priester soll eine gekochte Vorderkeule von dem Widder nehmen und einen ungesäuerten Kuchen aus dem Korbe und einen ungesäuerten Fladen und soll’s dem Geweihten auf seine Hände legen, nachdem er sein geweihtes Haar abgeschoren hat.20Und der Priester soll’s vor dem HERRN schwingen. Das ist der heilige Anteil für den Priester samt der Brust des Schwingopfers und der Keule des Hebopfers. Danach darf der Geweihte Wein trinken. (2Mo 29,23; 2Mo 29,27)21Das ist die Ordnung für den Gottgeweihten, der sein Opfer dem HERRN gelobt hat, wegen seines Gelübdes, abgesehen von dem, was er sonst noch vermag. Wie er gelobt hat, soll er tun nach der Ordnung seines Gelübdes.
Der priesterliche Segen
22Und der HERR redete mit Mose und sprach:23Sage Aaron und seinen Söhnen und sprich: So sollt ihr sagen zu den Israeliten, wenn ihr sie segnet: (3Mo 9,22; 5Mo 10,8)24Der HERR segne dich und behüte dich; (1Mo 24,1; 1Mo 24,35; Ps 121,1)25der HERR lasse sein Angesicht leuchten über dir und sei dir gnädig; (2Mo 34,6; Ps 80,4)26der HERR hebe sein Angesicht über dich und gebe dir Frieden. (Ps 69,17; Ps 85,9; Jes 57,19)27So sollen sie meinen Namen auf die Israeliten legen, dass ich sie segne.