1Die Sippenältesten der Nachkommen Gileads, des Sohnes Machirs und Enkels des Josefssohnes Manasse, gingen zu Mose und den Stammesoberhäuptern des Volkes (4Mo 27,1)2und sagten zu Mose: »Der HERR hat dir, unserem Herrn, befohlen, das Land durchs Los unter die Israeliten aufzuteilen. Er hat dir auch befohlen, den Landanteil unseres Verwandten Zelofhad seinen Töchtern zuzusprechen.3Wenn diese nun aber Männer aus einem anderen Stamm heiraten, wird ihr Land unserem Stammesbesitz entzogen und dem anderen Stamm zugeschlagen.4Und wenn dann das Erlassjahr kommt, wird ihr Landbesitz endgültig dem Stamm zufallen, in den sie eingeheiratet haben.«5Auf Befehl des HERRN gab Mose den Israeliten die Anweisung: »Die Männer vom Stamm Manasse haben recht. (4Mo 9,8)6Darum hat der HERR bestimmt: Die Töchter Zelofhads dürfen heiraten, wen sie wollen, aber nur innerhalb ihres eigenen Stammes.7Kein Grundbesitz darf von einem Stamm zu anderen übergehen, sondern der Anteil jedes Stammes muss geschlossen erhalten bleiben.8-9Deshalb darf eine Tochter, die erbberechtigt ist, nur einen Mann aus ihrem eigenen Stamm heiraten.«10-11Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa, die Töchter Zelofhads, handelten nach dieser Anweisung und heirateten ihre Vettern.12So verblieb ihr Landbesitz beim Stamm ihres Vaters.13Alle diese Gesetze und Anordnungen gab der HERR den Israeliten durch Mose im moabitischen Steppengebiet in der Jordanebene gegenüber von Jericho.
4.Mose 36
Lutherbibel 2017
Zum Erbrecht der Töchter
1Und die Häupter der Sippen der Söhne Gileads, des Sohnes Machirs, der Manasses Sohn war, von den Geschlechtern der Söhne Josef[1], traten heran und redeten vor Mose und vor den Fürsten, den Häuptern der Sippen Israels, (4Mo 27,1)2und sprachen: Der HERR hat geboten meinem Herrn, dass man das Land den Israeliten durch das Los zum Erbteil geben sollte. Auch wurde ihm geboten von dem HERRN, dass man das Erbteil Zelofhads, unseres Bruders, seinen Töchtern geben soll. (4Mo 26,55)3Wenn diese jemand aus den Stämmen der Israeliten zur Frau nimmt, so wird das Erbteil unserer Väter weniger werden, und so viel sie haben, wird zu dem Erbteil des Stammes kommen, in den sie einheiraten; also wird das Los unseres Erbteils verringert.4Wenn denn nun das Erlassjahr der Israeliten kommt, so wird ihr Erbteil zu dem Erbteil des Stammes kommen, in den sie eingeheiratet haben; also wird das Erbteil des Stammes unserer Väter um das verringert, was sie haben. (3Mo 25,10)5Mose gebot den Israeliten nach dem Befehl des HERRN und sprach: Der Stamm der Söhne Josef hat recht geredet.6Dies ist’s, was der HERR gebietet über die Töchter Zelofhads: Lass sie heiraten, wie es ihnen gefällt; nur sollen sie heiraten in ein Geschlecht aus dem Stamm ihres Vaters,7damit nicht die Erbteile der Israeliten von einem Stamm an den andern fallen; denn ein jeder unter den Israeliten soll festhalten an dem Erbe des Stammes seiner Väter.8Und alle Töchter, die Erbteil erlangen unter den Stämmen Israels, sollen heiraten einen von dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters, damit ein jeder unter den Israeliten das Erbe seiner Väter behalte9und nicht ein Erbteil von einem Stamm an den andern falle, sondern ein jeder soll festhalten an seinem Erbe unter den Stämmen Israels.10Wie der HERR es Mose geboten hatte, so taten die Töchter Zelofhads,11Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa, und heirateten die Söhne ihrer Oheime (4Mo 26,29)12aus den Geschlechtern der Nachkommen Manasses, des Sohnes Josefs. Also blieb ihr Erbteil bei dem Stamm des Geschlechts ihres Vaters.13Das sind die Gebote und Rechte, die der HERR durch Mose den Israeliten gebot in den Steppen Moabs gegenüber Jericho.