1-2Mose sagte dies alles dem Volk, wie der HERR es ihm aufgetragen hatte. Weiter gab er den Stammesoberhäuptern im Auftrag des HERRN die folgenden Anweisungen:3Wenn ein Mann gelobt, dem HERRN etwas zu geben, oder schwört, auf bestimmte Dinge zu verzichten, muss er sein Wort halten und alles tun, was er versprochen hat. (3Mo 27,1; 5Mo 23,22; Pred 5,3)4Wenn eine unverheiratete Frau, die noch im Haus ihres Vaters lebt, ein derartiges Gelübde ablegt,5ist es gültig, sofern ihr Vater, wenn er davon hört, keinen Einspruch erhebt.6Verbietet er ihr aber, das Gelübde zu erfüllen, und zwar noch am selben Tag, an dem er davon erfährt, so ist es damit außer Kraft gesetzt. Der HERR wird ihr keine Schuld anrechnen, wenn sie es nicht erfüllt; denn ihr Vater hat es ihr verwehrt.7Wenn eine Frau vor ihrer Heirat ein Gelübde abgelegt oder unbedacht dem HERRN etwas versprochen hat,8dann bleibt das Gelübde auch nach ihrer Heirat gültig, sofern der Ehemann keinen Einspruch erhebt.9Verbietet er ihr aber, das Gelübde zu erfüllen, und zwar noch am selben Tag, an dem er davon erfährt, so ist es ungültig geworden. Der HERR wird ihr keine Schuld anrechnen, wenn sie es nicht erfüllt.10Eine Witwe oder eine geschiedene Frau jedoch muss alles halten, was sie versprochen hat.11Wenn eine verheiratete Frau dem HERRN irgendein Gelübde ablegt,12dann ist es gültig, sofern der Ehemann keinen Einspruch erhebt.13Verbietet er ihr aber, das Gelübde zu erfüllen, und zwar noch am selben Tag, an dem er davon hört, so ist es ungültig geworden. Der HERR wird ihr keine Schuld anrechnen, wenn sie es nicht erfüllt; denn ihr Mann hat es ihr verwehrt.14Wenn eine Frau dem HERRN etwas gelobt oder schwört, auf etwas zu verzichten, hat der Ehemann das Recht, das Gelübde seiner Frau gelten zu lassen oder aufzuheben.15Wenn er aber nicht am selben Tag, an dem er davon hört, Einspruch erhebt, billigt er durch sein Schweigen das Gelübde seiner Frau.16Erhebt er erst später Einspruch und hindert seine Frau daran, ihr Gelübde zu erfüllen, so macht er und nicht die Frau sich schuldig und er muss die Folgen tragen.17Diese Anweisungen über die Gültigkeit von Gelübden einer unverheirateten oder verheirateten Frau erhielt Mose vom HERRN.
4.Mose 30
Lutherbibel 2017
1Und Mose sagte den Israeliten alles, was ihm der HERR geboten hatte.
Über Gelübde
2Und Mose redete mit den Häuptern der Stämme Israels und sprach: Dies ist’s, was der HERR geboten hat:3Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, sich von etwas zu enthalten, so soll er sein Wort nicht brechen, sondern alles tun, wie es über seine Lippen gegangen ist. (3Mo 27,2; 4Mo 6,1; 5Mo 23,22; Ri 11,35; Pred 5,3)4Wenn eine Frau dem HERRN ein Gelübde tut oder sich eine Enthaltung auferlegt, solange sie im Hause ihres Vaters und ledig ist,5und wenn ihr Vater hört von ihrem Gelübde oder ihrer Enthaltung, die sie sich auferlegt hat, und er schweigt dazu, so gelten alle ihre Gelübde und jede Enthaltung, die sie sich auferlegt hat.6Wenn aber ihr Vater ihr’s verwehrt an dem Tage, da er’s hört, so gilt keines ihrer Gelübde noch die Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater es ihr verwehrt hat.7Wird sie aber eines Mannes Frau und liegt noch ein Gelübde auf ihr oder hat sie sich unbedacht etwas auferlegt8und ihr Mann hört es und schweigt dazu an demselben Tage, so gilt ihr Gelübde und ihre Enthaltung, die sie sich auferlegt hat.9Wenn aber ihr Mann ihr’s verwehrt an dem Tage, da er’s hört, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr liegt, oder ihre unbedachte Enthaltung, die sie sich auferlegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein.10Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auferlegt hat, das gilt für sie.11Wenn eine Frau im Hause ihres Mannes etwas gelobt oder sich mit einem Eid eine Enthaltung auferlegt (Jer 44,19; Jer 44,25)12und ihr Mann hört es und schweigt dazu und verwehrt es ihr nicht, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie sich auferlegt hat.13Hebt aber ihr Mann ihr Gelübde auf an dem Tage, da er’s hört, so gilt das nicht, was über ihre Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder was sie sich auferlegt hat; denn ihr Mann hat ihr Gelübde aufgehoben, und der HERR wird ihr gnädig sein.14Jedes Gelübde und jeden Eid, durch den sie sich Enthaltung auferlegt hat, kann ihr Mann bekräftigen oder aufheben.15Wenn ihr Mann dazu schweigt bis zum nächsten Tag, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Enthaltungen, die auf ihr liegen, weil er geschwiegen hat an dem Tage, da er’s hörte;16hat er’s aber gehört und hebt es erst später auf, so soll er ihre Schuld tragen.17Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat, zwischen Mann und Frau, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.