1-2Der HERR befahl Mose, den Leuten von Israel zu sagen: Wenn eine Frau einen Sohn zur Welt bringt, ist sie 7 Tage unrein, genau wie während ihrer monatlichen Blutung.3Am 8. Tag soll der Sohn beschnitten werden. (1Mo 17,4)4Danach muss die Frau noch 33 Tage warten, bis sie wieder ganz rein ist. In dieser Zeit darf sie nicht zum Heiligtum kommen und auch nichts berühren, was als Opfer oder Abgabe für das Heiligtum bestimmt ist.5Hat sie eine Tochter zur Welt gebracht, wird sie 14 Tage unrein und muss dann noch 66 Tage warten, bis sie wieder ganz rein ist.6Sind die 33 oder 66 Tage um, so soll die Frau ein einjähriges Schaf als Brandopfer und eine Taube oder Turteltaube als Sühneopfer zum Priester an den Eingang des Heiligen Zeltes bringen.7-8Ist sie zu arm, um ein Schaf zu opfern, so soll sie zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben[1] nehmen, eine als Brandopfer und eine als Sühneopfer. Der Priester bringt ihre Opfergaben dem HERRN dar und nimmt damit ihre Unreinheit weg; dann ist sie wieder rein. Dies sind die Reinheitsvorschriften für Wöchnerinnen. (3Mo 5,7; 3Mo 14,21; 3Mo 27,8)
3.Mose 12
Lutherbibel 2017
Bestimmungen für die Wöchnerinnen
1Und der HERR redete mit Mose und sprach:2Rede mit den Israeliten und sprich: Wenn eine Frau empfängt und einen Knaben gebiert, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Tage hat. (3Mo 15,19)3Und am achten Tage soll man seine Vorhaut beschneiden. (1Mo 17,10; Lk 2,21; Joh 7,22)4Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage wegen des Blutes ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung um sind.5Gebiert sie aber ein Mädchen, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Tage hat, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben wegen des Blutes ihrer Reinigung.6Und wenn die Tage ihrer Reinigung für den Sohn oder für die Tochter um sind, soll sie dem Priester ein einjähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine Taube oder Turteltaube zum Sündopfer vor den Eingang der Stiftshütte.7Der soll es opfern vor dem HERRN und sie entsühnen, so wird sie rein von ihrem Blutfluss. Das ist das Gesetz für die Frau, die einen Knaben oder ein Mädchen gebiert.8Vermag sie aber nicht ein Lamm aufzubringen, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester entsühnen, dass sie rein werde. (3Mo 5,7; Lk 2,24)