Verordnungen für das Opfer der roten Kuh und das Reinigungswasser
1Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron und sprach:2Dies ist die Ordnung des Gesetzes, das der HERR geboten hat, indem er sprach: Rede zu den Söhnen Israel, dass sie dir eine rote junge Kuh bringen, ohne Fehler, an der kein Makel ist, auf die ⟨noch⟩ kein Joch gekommen ist; (3Mo 1,3; 5Mo 21,3)3und ihr sollt sie dem Priester Eleasar übergeben, und er soll sie vor das Lager hinausführen, und man soll sie vor ihm schlachten.4Und der Priester Eleasar nehme ⟨etwas⟩ von ihrem Blut mit seinem Finger und sprenge von ihrem Blut siebenmal gegen die Vorderseite des Zeltes der Begegnung hin. (3Mo 4,6)5Und man soll die junge Kuh vor seinen Augen verbrennen; ihre Haut und ihr Fleisch und ihr Blut samt ihrem Mageninhalt[1] soll man verbrennen. (2Mo 29,14)6Und der Priester soll Zedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es mitten in den Brand der jungen Kuh werfen. (3Mo 14,4)7Und der Priester soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und danach soll er in das Lager ⟨zurück⟩gehen; und der Priester wird unrein sein bis zum Abend. (3Mo 11,25; 3Mo 16,28; 4Mo 19,21; Hebr 9,10)8Und der sie verbrennt, soll seine Kleider mit Wasser waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis zum Abend. (3Mo 11,25; 3Mo 16,28; 4Mo 19,21; Hebr 9,10)9Und ein reiner Mann soll die Asche der jungen Kuh einsammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten[2], und sie soll für die Gemeinde der Söhne Israel aufbewahrt werden für das Wasser der Reinigung[3]; es ist eine Entsündigung. (4Mo 8,7; 4Mo 31,23; Hebr 9,13)10Und der die Asche der jungen Kuh eingesammelt hat, soll seine Kleider waschen, und er wird unrein sein bis zum Abend. Und es soll den Söhnen Israel und dem Fremden, der in ihrer Mitte weilt, zur ewigen Ordnung sein. (3Mo 11,25; 3Mo 16,28; 4Mo 19,21; Hebr 9,10)11Wer einen Toten berührt, die Leiche irgendeines Menschen[4], der wird sieben Tage unrein sein. (3Mo 21,1; 4Mo 5,2; 4Mo 6,6; 4Mo 9,6; Hes 39,12; Hes 44,26)12Dieser soll sich am dritten Tag damit entsündigen, und am siebten Tag wird er rein sein; und wenn er sich nicht entsündigt am dritten Tag, dann wird er am siebten Tag nicht rein sein. (3Mo 14,7; 4Mo 31,19)13Jeder, der einen Toten berührt, die Leiche[5] eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung des HERRN unrein gemacht; und diese Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Wasser der Reinigung[6] nicht auf ihn gesprengt wurde, ist er unrein; seine Unreinheit ist noch an ihm. (2Mo 30,33; 3Mo 15,31; 3Mo 22,4; 4Mo 9,13)14Dies ist das Gesetz, wenn ein Mensch in einem Zelt stirbt: Jeder, der in das Zelt geht, und jeder, der in dem Zelt ist, wird sieben Tage unrein sein. (3Mo 21,1; 4Mo 5,2; 4Mo 6,6; 4Mo 9,6; Hes 39,12; Hes 44,26)15Und jedes offene Gefäß, auf dem kein festgebundener Deckel ist, wird unrein sein. – (3Mo 11,32)16Und jeder, der auf freiem Feld einen mit dem Schwert Erschlagenen oder einen Verstorbenen oder die Knochen eines Menschen oder ein Grab berührt, wird sieben Tage unrein sein. (3Mo 21,1; 4Mo 5,2; 4Mo 6,6; 4Mo 9,6; Hes 39,12; Hes 44,26)17Und man soll für den Unreinen ⟨etwas⟩ von dem Staub des zur Entsündigung Verbrannten nehmen und lebendiges[7] Wasser darauf in ein Gefäß geben;18und ein reiner Mann soll ein Ysop⟨büschel⟩ nehmen und es in das Wasser eintauchen und soll ⟨etwas⟩ auf das Zelt sprengen und auf alle Gefäße und auf die Personen, die dort sind, und auf den, der die Knochen oder den Erschlagenen oder den Verstorbenen oder das Grab berührt hat. (Ps 51,9)19Und zwar soll der Reine den Unreinen am dritten Tag und am siebten Tag besprengen und ihn am siebten Tag entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und am Abend wird er rein sein. – (4Mo 31,24)20Und wenn jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, dann soll diese Seele ausgerottet werden aus der Mitte der Versammlung; denn er hat das Heiligtum des HERRN unrein gemacht; das Wasser der Reinigung[8] ist nicht auf ihn gesprengt worden, er ist unrein. (2Mo 30,33; 3Mo 15,31; 3Mo 17,16; 3Mo 22,4; 4Mo 9,13)21Das soll ihnen zur ewigen Ordnung sein. Und wer das Wasser der Reinigung[9] sprengt, soll seine Kleider waschen; und wer das Wasser der Reinigung berührt, wird unrein sein bis zum Abend. (2Mo 27,21; 4Mo 19,7)22Und alles, was der Unreine berührt, wird unrein sein; und wer[10] ihn berührt, wird unrein sein bis zum Abend. (3Mo 15,1; 4Mo 19,7; Hag 2,13)
4.Mose 19
Lutherbibel 2017
Vom Reinigungswasser
1Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:2Dies ist die Ordnung des Gesetzes, das der HERR geboten hat: Sage den Israeliten, dass sie zu dir führen eine rote Kuh ohne Fehler, an der kein Gebrechen ist und auf die noch nie ein Joch gekommen ist. (3Mo 22,20; 5Mo 21,3; Hebr 9,13)3Und gebt sie dem Priester Eleasar; der soll sie hinaus vor das Lager führen und dort vor ihm schlachten lassen.4Und der Priester Eleasar soll etwas von ihrem Blut mit seinem Finger nehmen und in Richtung auf die Stiftshütte siebenmal sprengen, (3Mo 4,6; 3Mo 4,17)5und er soll die Kuh vor seinen Augen verbrennen lassen, ihr Fell und ihr Fleisch, dazu ihr Blut auf ihrem Kot. (3Mo 4,11; 3Mo 7,8)6Und der Priester soll Zedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und auf die brennende Kuh werfen (3Mo 14,6)7und soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser abwaschen und danach ins Lager gehen und unrein sein bis zum Abend. (3Mo 16,28)8Und der sie verbrannt hat, soll auch seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.9Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh sammeln und sie draußen vor dem Lager an eine reine Stätte schütten, damit sie dort verwahrt werde für die Gemeinde der Israeliten für das Reinigungswasser; es ist ein Sündopfer.10Und derselbe, der die Asche der Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis zum Abend. Und dies soll eine ewige Ordnung sein für die Israeliten und die Fremdlinge, die unter euch wohnen:11Wer irgendeinen toten Menschen anrührt, der wird sieben Tage unrein sein.12Er soll sich mit dem Reinigungswasser entsündigen am dritten Tage und am siebenten Tage, so wird er rein. Und wenn er sich nicht am dritten Tage und am siebenten Tage entsündigt, so wird er nicht rein.13Wenn aber jemand irgendeinen toten Menschen anrührt und sich nicht entsündigen will, so macht er die Wohnung des HERRN unrein und solch ein Mensch soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Reinigungswasser nicht über ihn gesprengt ist, ist er unrein; seine Unreinheit bleibt an ihm. (3Mo 15,31)14Dies ist das Gesetz: Wenn ein Mensch in seinem Zelt stirbt, soll jeder, der in das Zelt geht, und wer im Zelt ist, unrein sein sieben Tage.15Auch jedes offene Gefäß, auf das kein Deckel gebunden ist, wird unrein.16Auch wer auf dem freien Feld einen berührt, der mit dem Schwert erschlagen ist, oder einen Gestorbenen oder eines Menschen Gebein oder ein Grab anrührt, der ist unrein sieben Tage.17So soll man nun für den Unreinen Asche nehmen von dem verbrannten Sündopfer und fließendes Wasser darauf tun in ein Gefäß.18Und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ins Wasser tauchen und das Zelt besprengen und alle Gefäße und alle Leute, die darin sind; ebenso auch den, der eines Toten Gebein oder einen Erschlagenen oder Gestorbenen oder ein Grab berührt hat.19Es soll aber der Reine den Unreinen am dritten Tage und am siebenten Tage besprengen und ihn am siebenten Tage entsündigen, und der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen, so wird er am Abend rein.20Wer aber unrein wird und sich nicht entsündigen will, der soll ausgerottet werden aus der Gemeinde; denn er hat das Heiligtum des HERRN unrein gemacht und ist nicht mit Reinigungswasser besprengt; darum ist er unrein.21Und das soll euch eine ewige Ordnung sein. Und auch der, der mit dem Reinigungswasser gesprengt hat, soll seine Kleider waschen, und wer das Reinigungswasser berührt, der soll unrein sein bis zum Abend.22Und alles, was der Unreine berührt, wird unrein werden, und wer ihn berührt, soll unrein sein bis zum Abend.