3.Mose 5

Elberfelder Bibel

1 Und wenn jemand[1] sündigt, dass er die Stimme der Verfluchung hört, und er war Zeuge, sei es, dass er es gesehen oder gekannt hat – wenn er es nicht meldet, dann soll er seine Schuld tragen[2]; (3Mo 5,17; Spr 29,24)2 oder wenn jemand irgendetwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen wilden Tieres oder das Aas eines unreinen Viehs oder das Aas eines unreinen kriechenden Tieres[3] –, ist es ihm auch verborgen, dann ist er ⟨doch⟩ unrein und schuldig. (3Mo 5,17; 3Mo 11,24)3 Oder[4] wenn er die Unreinheit eines Menschen anrührt, was seine Unreinheit auch sei, durch die er unrein wird, und es ist ihm verborgen – erkennt er es, dann ist er schuldig. (3Mo 7,21; 3Mo 12,2; 3Mo 13,3; 3Mo 15,2)4 Oder wenn jemand[5] schwört, indem er unbesonnen mit den Lippen redet, Böses oder Gutes zu tun, nach allem, was ein Mensch mit einem Schwur unbesonnen reden mag, und es ist ihm verborgen – erkennt er es, dann ist er schuldig in einem von diesen. (1Sam 14,24; Pred 5,2)5 Und es soll geschehen, wenn er in einem von diesen ⟨Dingen⟩ schuldig wird, dann bekenne er, worin er gesündigt hat; (3Mo 16,21; 3Mo 26,40; 4Mo 5,7; Ps 32,5)6 und er bringe dem HERRN sein Schuldopfer für seine Sünde, die er begangen hat: ein weibliches ⟨Tier⟩ vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege[6], zum Sündopfer. So soll der Priester wegen seiner Sünde Sühnung für ihn erwirken. (3Mo 4,31)7 Und wenn seine Hand das ⟨zum Kauf⟩ eines Schafes[7] Ausreichende nicht aufbringen kann[8], so bringe er für das, worin er gesündigt hat, dem HERRN sein Schuldopfer[9]: zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben; eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. (3Mo 1,14; 3Mo 12,8; 3Mo 14,21; 3Mo 14,22; 3Mo 27,8)8 Und er soll sie zum Priester bringen; und dieser bringe die zum Sündopfer zuerst dar und kneife ihr den Kopf dicht beim Genick ab[10]. Er soll ihn aber nicht ⟨völlig⟩ abtrennen.9 Und er sprenge ⟨etwas⟩ von dem Blut des Sündopfers an die Wand des Altars, das Übrige von dem Blut aber soll an den Fuß des Altars ausgedrückt werden: ein Sündopfer ist es. (3Mo 4,7)10 Und die andere soll er als Brandopfer opfern, nach der Vorschrift. So erwirke der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3Mo 1,14; 3Mo 4,20; 3Mo 5,16)11 Wenn aber seine Hand zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nicht aufbringen kann, dann bringe er, der gesündigt hat, als seine Opfergabe ein zehntel Efa Weizengrieß zum Sündopfer. Er soll kein Öl darauf tun und keinen Weihrauch darauf legen, denn ein Sündopfer ist es. (3Mo 2,1; 3Mo 12,8; 3Mo 14,21; 3Mo 27,8)12 Und er soll es zum Priester bringen; und der Priester nehme davon seine Hand voll, die Askara[11] davon, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen, auf den Feueropfern des HERRN: ein Sündopfer ist es. (3Mo 2,2)13 So erwirke der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat in einem von diesen ⟨Dingen⟩, und es wird ihm vergeben werden. Das Sündopfer[12] aber soll dem Priester gehören wie das Speisopfer. (3Mo 2,10; 3Mo 4,20; 3Mo 5,16)14 Und der HERR redete zu Mose:15 Wenn jemand[13] Untreue begeht und aus Versehen an den heiligen Dingen des HERRN sündigt, dann soll er dem HERRN sein Schuldopfer bringen: einen Widder ohne Fehler vom Kleinvieh, nach deiner Schätzung an Schekeln Silber, nach dem Schekel des Heiligtums, zum Schuldopfer. (3Mo 1,3; 3Mo 22,14; 3Mo 27,25; Hes 40,39)16 Und worin er an dem Heiligen gesündigt hat, soll er erstatten[14] und ein Fünftel davon noch hinzufügen und es dem Priester geben. Und der Priester soll Sühnung für ihn erwirken mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben werden. (3Mo 4,20; 3Mo 22,14; 3Mo 27,13; 4Mo 5,7; 1Sam 6,3)17 Und wenn jemand[15] sündigt und irgendetwas von all dem tut, was der HERR zu tun verboten hat[16] – hat er es auch nicht erkannt, dann ist er ⟨doch⟩ schuldig und soll seine Schuld tragen. (3Mo 4,2; 3Mo 5,1)18 Er soll[17] nach deiner Schätzung einen Widder ohne Fehler, vom Kleinvieh, zum Priester bringen für das Schuldopfer. Und der Priester soll für ihn Sühnung erwirken wegen seines Versehens, das er begangen hat, ohne es zu erkennen; und es wird ihm vergeben werden. (3Mo 1,3; 3Mo 4,20)19 Ein Schuldopfer ist es; er ist auf jeden Fall am HERRN schuldig geworden. (2Mo 22,6; Hes 40,39)20 Und der HERR redete zu Mose:21 Wenn jemand[18] sündigt und Untreue gegen den HERRN begeht, dass er seinem Nächsten ein anvertrautes Gut ableugnet oder ein Darlehen oder etwas Geraubtes, oder er hat von seinem Nächsten etwas erpresst,22 oder er hat Verlorenes gefunden und leugnet es ab, und er schwört falsch oder irgendetwas von allem, was ein Mensch tun mag, sich darin zu versündigen: (3Mo 19,11; 4Mo 5,6)23 Dann soll es geschehen, wenn er gesündigt hat und schuldig geworden ist, dass er zurückerstatte das Geraubte, das er geraubt, oder das Erpresste, das er erpresst hat, oder das Anvertraute, das ihm anvertraut worden ist, oder das Verlorene, das er gefunden hat,24 oder ⟨etwas⟩ von all dem, worüber er falsch geschworen hat; und er soll es erstatten[19] nach seiner ⟨vollen⟩ Summe und ein Fünftel davon noch hinzufügen. Wem es gehört, dem soll er es geben am Tag seines Schuldopfers. (3Mo 22,14; 3Mo 27,13; 4Mo 5,7; 1Sam 12,3; Hes 33,15)25 Und dem HERRN soll er sein Schuldopfer bringen: einen Widder ohne Fehler vom Kleinvieh, nach deiner Schätzung, als Schuldopfer zum Priester. (3Mo 1,3; Esr 10,19)26 Und der Priester soll Sühnung für ihn erwirken vor dem HERRN, und es wird ihm vergeben werden wegen irgendetwas von allem, was er getan hat, darin schuldig zu werden. (3Mo 4,20)

3.Mose 5

Lutherbibel 2017

1 Wenn jemand damit sündigt, dass er den Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er es gesehen oder erfahren hat, es aber nicht anzeigt[1] und damit Schuld auf sich lädt (Ri 17,2; Spr 29,24)2 oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es sei ein Aas von einem unreinen Wild oder Vieh oder Gewürm, und wusste es nicht und wird’s inne und hat sich so verschuldet; (3Mo 11,24)3 oder wenn er einen Menschen in dessen Unreinheit anrührt, in irgendeiner Unreinheit, womit der Mensch unrein werden kann, und wusste es nicht und wird’s inne und hat sich so verschuldet; (4Mo 19,13; 4Mo 19,20)4 oder wenn jemand schwört, dass ihm über die Lippen fährt, er wolle Schaden oder Gutes tun, wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, und er bedachte es nicht und er wird’s inne und hat sich so oder so schuldig gemacht:5 wenn’s also geschieht, dass er sich so oder so schuldig gemacht hat, so soll er bekennen, womit er gesündigt hat, (3Mo 16,21; 4Mo 5,7; Jos 7,20)6 und soll als Buße für diese seine Sünde, die er getan hat, dem HERRN darbringen von der Herde ein Muttertier, Schaf oder Ziege, zum Sündopfer, dass der Priester die Sühnung für ihn vollziehe wegen seiner Sünde.7 Vermag er aber nicht ein Schaf zu geben, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,8 und bringe sie dem Priester. Der soll die erste als Sündopfer darbringen und ihr den Kopf abkneifen hinter dem Genick und nicht ganz abtrennen,9 und er sprenge etwas von dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars und lasse das übrige Blut ausbluten am Fuße des Altars; es ist ein Sündopfer.10 Die andere Taube aber soll er als Brandopfer darbringen der Ordnung gemäß. So soll der Priester die Sühnung für ihn vollziehen wegen seiner Sünde, die er getan hat, und ihm wird vergeben.11 Vermag er aber auch nicht zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben zu geben, so bringe er für seine Sünde als sein Opfer ein zehntel Scheffel feines Mehl als Sündopfer dar. Er soll aber kein Öl daraufgießen noch Weihrauch darauftun; denn es ist ein Sündopfer.12 Und er soll es zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen als Gedenkopfer und in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar zum Feueropfer für den HERRN; es ist ein Sündopfer.13 So soll der Priester wegen seiner Sünde, die er in einem jener Fälle getan hat, die Sühnung für ihn vollziehen, und ihm wird vergeben. Es soll dem Priester gehören wie beim Speisopfer. (3Mo 2,3; 3Mo 2,10)14 Und der HERR redete mit Mose und sprach: (3Mo 7,1)15 Wenn jemand sich vergreift und aus Versehen sich versündigt an dem, was dem HERRN geweiht ist, so soll er für seine Schuld dem HERRN einen Widder ohne Fehler von der Herde als Schuldopfer bringen, geschätzt in Schekel Silber nach dem Münzgewicht des Heiligtums.16 Dazu soll er, was er gesündigt hat an dem Geweihten, erstatten und den fünften Teil hinzufügen und es dem Priester geben. Der soll die Sühnung für ihn vollziehen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird ihm vergeben. (3Mo 22,14; 3Mo 27,13)17 Wenn jemand sündigt und handelt gegen irgendein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat es nicht gewusst und versündigt sich und lädt eine Schuld auf sich,18 so soll er zum Priester einen Widder bringen von der Herde, ohne Fehler, nach deiner Schätzung als Schuldopfer. Der soll die Sühnung für ihn vollziehen für das, was er versehen hat, ohne dass er es wusste, so wird ihm vergeben.19 Das ist ein Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN.20 Und der HERR redete mit Mose und sprach:21 Wenn jemand sündigte und gegen den HERRN treulos handelte, indem er leugnet, dass ihm ein anderer etwas anvertraut oder zu treuen Händen gegeben hat oder dass er etwas mit Gewalt genommen oder von ihm erpresst hat, (4Mo 5,6)22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet und einen falschen Eid schwört über irgendetwas, worin ein Mensch gegen seinen Nächsten Sünde tut:23 Wenn es so geschieht, dass er sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder was er erpresst hat oder was ihm anvertraut war oder was er gefunden hat (Hes 33,15)24 oder worüber er den falschen Eid geschworen hat; das soll er alles ganz wiedergeben und darüber hinaus den fünften Teil. Dem soll er’s geben, dem es gehört, an dem Tag, wenn er sein Schuldopfer darbringt.25 Aber für seine Schuld soll er dem HERRN einen Widder ohne Fehler von der Herde zu dem Priester bringen nach dem Schätzwert als Schuldopfer.26 So soll der Priester die Sühnung für ihn vollziehen vor dem HERRN und ihm wird alles vergeben, was er getan und womit er sich verschuldet hat.