1Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron:2Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Schorf oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzmal, dann soll er zum Priester Aaron gebracht werden oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern. (5Mo 24,8; Mt 8,4)3Und besieht der Priester das Mal in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Mal hat sich in Weiß verwandelt, und das Mal erscheint tiefer als die ⟨übrige⟩ Haut seines Fleisches, ⟨dann⟩ ist es das Mal des Aussatzes. Und sieht es der Priester, dann soll er ihn für unrein erklären. (3Mo 5,3)4Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in Weiß verwandelt, dann soll der Priester ⟨den, der⟩ das Mal ⟨hat, für⟩ sieben Tage einschließen. (3Mo 13,50; 3Mo 14,38; 4Mo 12,14)5Und besieht es der Priester am siebten Tag, und siehe, das Mal ist in seinen Augen stehen geblieben, das Mal hat in der Haut nicht um sich gegriffen, dann soll der Priester ihn[1] zum zweiten Mal ⟨für⟩ sieben Tage einschließen.6Und besieht es der Priester am siebten Tag zum zweiten Mal, und siehe, das Mal ist blass geworden, und das Mal hat nicht um sich gegriffen in der Haut, dann soll der Priester ihn für rein erklären: es ist Schorf[2]. Er soll seine Kleider waschen und ist rein. (3Mo 14,8)7Wenn aber der Schorf[3] in der Haut weiter um sich greift, nachdem er sich dem Priester zu seiner Reinigung gezeigt hat, dann soll er sich dem Priester zum zweiten Mal zeigen.8Und besieht ⟨ihn⟩ der Priester, und siehe, der Schorf[4] hat in der Haut um sich gegriffen, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: Aussatz ist es.9Wenn ein Aussatzmal an einem Menschen entsteht, dann soll er zum Priester gebracht werden.10Und besieht ⟨ihn⟩ der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in Weiß verwandelt, und eine Bildung von wildem Fleisch ist in der Erhöhung,11⟨dann⟩ ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein.12Wenn aber der Aussatz in der Haut kräftig ausbricht[5] und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Mal hat[6], bedeckt, von seinem Kopf bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters sehen,13und der Priester besieht ⟨ihn⟩, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, dann soll er ⟨den, der⟩ das Mal ⟨hat,⟩ für rein erklären; hat es sich ganz in Weiß verwandelt, ist er[7] rein. (4Mo 12,10)14An dem Tag aber, da wildes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein.15Und sieht der Priester das wilde Fleisch, dann soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: Aussatz ist es.16Wenn aber das wilde Fleisch wieder zurückgeht und in Weiß verwandelt wird, dann soll er zum Priester kommen.17Und besieht ihn[8] der Priester, und siehe, das Mal ist in Weiß verwandelt, dann soll der Priester ⟨den, der⟩ das Mal ⟨hat,⟩ für rein erklären: rein ist er.18Und wenn ⟨im⟩ Fleisch, in dessen Haut, ein Geschwür entsteht und ⟨wieder⟩ heilt,19und es entsteht an der Stelle des Geschwürs eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Fleck, dann soll er sich dem Priester zeigen.20Und besieht ⟨ihn⟩ der Priester, und siehe, der Fleck[9] erscheint niedriger als die ⟨übrige⟩ Haut, und sein Haar hat sich in Weiß verwandelt, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: das Mal des Aussatzes ist es. Er ist in dem Geschwür ausgebrochen.21Wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Fleck[10] ist nicht niedriger als die ⟨übrige⟩ Haut und ist blass, dann soll der Priester ihn ⟨für⟩ sieben Tage einschließen.22Wenn er aber in der Haut weiter um sich greift, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: ein Mal ist es.23Und wenn der Fleck an seiner Stelle stehen bleibt, ⟨wenn er⟩ nicht um sich gegriffen hat, dann ist es die Narbe des Geschwürs. Der Priester soll ihn für rein erklären.24Oder wenn ⟨im⟩ Fleisch, in dessen Haut, eine ⟨Brand⟩wunde entsteht, und die Bildung der Wunde wird ein weiß-rötlicher oder weißer Fleck,25und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar im Fleck ist in Weiß verwandelt, und er erscheint tiefer als die ⟨übrige⟩ Haut, ⟨dann⟩ ist es Aussatz; er ist in der ⟨Brand⟩wunde ausgebrochen. Der Priester soll ihn für unrein erklären: das Mal des Aussatzes ist es.26Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Fleck, und er ist nicht niedriger als die ⟨übrige⟩ Haut und ist blass, dann soll der Priester ihn ⟨für⟩ sieben Tage einschließen.27Und der Priester soll ihn am siebten Tag besehen. Wenn er in der Haut weiter um sich greift, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: das Mal des Aussatzes ist es.28Und wenn der Fleck an seiner Stelle stehen bleibt, ⟨wenn er⟩ in der Haut nicht um sich gegriffen hat und blass ist, ist es die Erhöhung der ⟨Brand⟩wunde. Der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der ⟨Brand⟩wunde.29Und wenn ein Mann oder eine Frau ein Mal am Kopf oder am Bart bekommt,30und der Priester besieht das Mal, und siehe, es erscheint tiefer als die ⟨übrige⟩ Haut, und goldglänzendes, dünnes Haar ist darin, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: Krätze ist es, Aussatz des Kopfes oder des Bartes.31Und wenn der Priester das Mal der Krätze besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die ⟨übrige⟩ Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, dann soll der Priester ⟨den, der⟩ das Mal der Krätze ⟨hat, für⟩ sieben Tage einschließen.32Und besieht der Priester das Mal am siebten Tag, und siehe, die Krätze hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldglänzendes Haar darin, und die Krätze erscheint nicht tiefer als die ⟨übrige⟩ Haut,33dann soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren. Und der Priester schließe ⟨den, der⟩ die Krätze ⟨hat,⟩ zum zweiten Mal ⟨für⟩ sieben Tage ein.34Und besieht der Priester die Krätze am siebten Tag, und siehe, die Krätze hat in der Haut nicht um sich gegriffen, und sie erscheint nicht tiefer als die ⟨übrige⟩ Haut, dann soll der Priester ihn für rein erklären. Er soll seine Kleider waschen, und er ist rein.35Wenn aber nach seiner Reinigung die Krätze in der Haut weiter um sich greift,36und der Priester besieht ihn, und siehe, die Krätze hat in der Haut um sich gegriffen, dann soll der Priester nicht nach dem goldglänzenden Haar forschen: unrein ist er.37Wenn aber in seinen Augen die Krätze stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, dann ist die Krätze geheilt: rein ist er. Der Priester soll ihn für rein erklären.38Und wenn ein Mann oder eine Frau in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommt, weiße Flecken,39und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, dann ist es ein ⟨gutartiger⟩ Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: rein ist er.40Und wenn bei jemandem sein Kopf kahl wird, ist er ein Glatzkopf: rein ist er.41Und wenn sein Kopf an seiner Vorderseite kahl wird, ist er stirnglatzig: rein ist er.42Und wenn an der kahlen Stelle ⟨hinten⟩ oder an der Stirnglatze ein weiß-rötliches Mal ist, dann ist es Aussatz, der an seiner kahlen Stelle ⟨hinten⟩ oder an seiner Stirnglatze ausgebrochen ist.43Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Mals ist weiß-rötlich an seiner kahlen Stelle ⟨hinten⟩ oder an seiner Stirnglatze gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches,44⟨dann⟩ ist er ein aussätziger Mann: unrein ist er. Der Priester soll ihn für ganz und gar unrein erklären; sein Mal ist an seinem Kopf.45Und der Aussätzige, an dem das Mal ist – seine Kleider sollen zerrissen und sein Kopf⟨haar⟩ soll frei hängen gelassen werden[11], und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein! (Kla 4,15; Mi 3,7)46All die Tage, die das Mal an ihm ist, soll er unrein sein; unrein ist er: Allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein. (4Mo 5,2; 2Kön 7,3; 2Kön 15,5; Lk 17,12)
Gesetz vom Aussatz an Kleidern
47Und wenn an einem Kleid ein Aussatzmal entsteht, an einem Kleid aus Wolle oder an einem Kleid aus Leinen48oder an einem Gewebe oder an Gewirktem aus Leinen oder aus Wolle oder an einem Fell oder an irgendeinem Fellwerk,49und das Mal ist grünlich oder rötlich am Kleid oder am Fell oder am Gewebe oder am Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell, ⟨dann⟩ ist es das Mal des Aussatzes. Man soll es den Priester besehen lassen.50Und der Priester besehe das Mal und schließe ⟨das, woran⟩ das Mal ⟨ist, für⟩ sieben Tage ein. (3Mo 13,4)51Und sieht er das Mal am siebten Tag, dass das Mal um sich gegriffen hat am Kleid oder am Gewebe oder am Gewirkten oder am Fell, nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, ⟨dann⟩ ist das Mal ein bösartiger Aussatz: unrein ist es. (3Mo 14,44)52Und man soll das Kleid oder das Gewebe oder das Gewirkte aus Wolle oder aus Leinen oder jedes Gerät aus Fell, woran das Mal ist, verbrennen; denn ein bösartiger Aussatz ist es: Mit Feuer soll es verbrannt werden.53Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Mal hat nicht um sich gegriffen am Kleid oder am Gewebe oder am Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell,54dann soll der Priester gebieten, dass man das wäscht, woran das Mal ist; und er soll es zum zweiten Mal ⟨für⟩ sieben Tage einschließen.55Und besieht der Priester das Mal nach dem Waschen, und siehe, das Mal hat sein Aussehen nicht geändert, und das Mal hat nicht um sich gegriffen, ⟨dann⟩ ist es unrein. Mit Feuer sollst du es verbrennen; es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Stelle ⟨hinten⟩ oder auf der kahlen Stelle ⟨vorn⟩.56Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Mal ist blass geworden nach dem Waschen, dann soll er es abreißen vom Kleid oder vom Fell oder vom Gewebe oder vom Gewirkten.57Und wenn es sich noch zeigen wird am Kleid oder am Gewebe oder am Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell, ⟨dann⟩ ist es ein ausbrechender ⟨Aussatz⟩: Mit Feuer sollst du verbrennen, woran das Mal ist.58Und das Kleid oder das Gewebe oder das Gewirkte oder irgendein Gerät aus Fell, das du wäschst, sodass das Mal daraus weicht: Es soll zum zweiten Mal gewaschen werden. Dann ist es rein.59Das ist das Gesetz ⟨betreffs⟩ des Aussatzmals an einem Kleid aus Wolle oder aus Leinen, oder an einem Gewebe oder an einem Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell, es für rein oder für unrein zu erklären. (3Mo 14,57)
3.Mose 13
Lutherbibel 2017
Aussatz bei Menschen
1Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5Mo 24,8)2Wenn bei einem Menschen an seiner Haut eine Erhöhung oder ein Ausschlag oder ein weißer Flecken entsteht und zu einer aussätzigen Stelle an der Haut wird, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem seiner Söhne, den Priestern. (4Mo 12,10; Hi 18,13)3Und wenn der Priester die Stelle an der Haut sieht, dass die Haare dort weiß geworden sind und die Stelle tiefer ist als die übrige Haut, so ist es Aussatz. Wenn der Priester das an ihm sieht, soll er ihn für unrein erklären.4Wenn aber ein weißer Flecken an seiner Haut ist und doch die Stelle nicht tiefer anzusehen ist als die übrige Haut und die Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den Kranken einschließen sieben Tage5und am siebenten Tage besehen. Sieht er aber, dass die Stelle geblieben ist, wie er sie zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen auf der Haut, so soll ihn der Priester abermals sieben Tage einschließen.6Und wenn er ihn erneut nach sieben Tagen besieht und findet, dass die Stelle blass geworden ist und nicht weitergefressen hat auf der Haut, so soll er ihn für rein erklären; denn es ist nur ein Ausschlag. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.7Wenn aber der Ausschlag weiterfrisst auf der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und er wird nun erneut vom Priester besehen8und wenn der Priester dann sieht, dass der Ausschlag weitergefressen hat auf der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; es ist Aussatz.9Wenn an einem Menschen eine aussätzige Stelle ist, so soll man ihn zum Priester bringen.10Wenn der sieht und findet, dass eine weiße Erhöhung auf der Haut ist und die Haare dort weiß geworden sind und wildes Fleisch in der Erhöhung ist,11so ist es schon alter Aussatz auf seiner Haut. Darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht erst einschließen; denn er ist schon unrein.12Wenn aber Aussatz ausbricht auf der Haut und bedeckt die ganze Haut, vom Kopf bis zum Fuß, alles, was dem Priester vor Augen ist,13und wenn der Priester ihn dann besieht und findet, dass der Aussatz den ganzen Leib bedeckt hat, so soll er den Kranken für rein erklären, weil alles an ihm weiß geworden ist; er ist rein.14Findet sich aber wildes Fleisch an dem Tage, da er besehen wird, so ist er unrein.15Und wenn der Priester das wilde Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären, denn das wilde Fleisch ist unrein; es ist Aussatz.16Verändert sich aber das wilde Fleisch und wird wieder weiß, so soll er zum Priester kommen.17Und wenn ihn der Priester sieht und findet, dass die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn für rein erklären; er ist rein.18Wenn jemand auf der Haut ein Geschwür bekommt und es heilt wieder,19danach aber an derselben Stelle eine weiße Erhöhung oder ein weißrötlicher Flecken entsteht, so soll er vom Priester besehen werden.20Wenn dann der Priester sieht, dass die Stelle tiefer anzusehen ist als die übrige Haut und das Haar dort weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; es ist Aussatz, der in dem Geschwür ausgebrochen ist.21Sieht aber der Priester und findet, dass die Haare nicht weiß sind und die Stelle nicht tiefer ist als die übrige Haut und blass geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschließen.22Frisst es weiter auf der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; es ist eine aussätzige Stelle.23Bleibt aber der weiße Flecken so stehen und frisst nicht weiter, so ist es die Narbe von einem Geschwür, und der Priester soll ihn für rein erklären.24Wenn jemand an der Haut ein Brandmal hat und das Mal wird weißrötlich oder weiß25und der Priester es besieht und findet das Haar weiß geworden an dem Brandmal und die Stelle erscheint tiefer als die übrige Haut, so ist es Aussatz, der in dem Brandmal ausgebrochen ist. Darum soll ihn der Priester für unrein erklären; es ist eine aussätzige Stelle.26Sieht aber der Priester und findet, dass die Haare am Brandmal nicht weiß geworden sind und es nicht tiefer ist als die übrige Haut und dazu blass geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschließen27und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat es weitergefressen auf der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; es ist eine aussätzige Stelle.28Ist aber der Flecken stehen geblieben und hat nicht weitergefressen auf der Haut und ist dazu blass geworden, so ist es nur die Erhöhung eines Brandmals. Und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe eines Brandmals.29Wenn ein Mann oder eine Frau auf dem Kopf oder am Bart eine Stelle hat30und der Priester die Stelle besieht und findet, dass sie tiefer aussieht als die übrige Haut und das Haar dort goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist eine Flechte, das ist der Aussatz des Kopfes oder des Bartes.31Sieht aber der Priester, dass die Flechte nicht tiefer anzusehen ist als die Haut, aber das Haar dort nicht schwarz ist, soll er den Kranken sieben Tage einschließen.32Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, dass die Flechte sich nicht ausgebreitet hat und kein goldgelbes Haar da ist und die Flechte nicht tiefer aussieht als die übrige Haut,33so soll er sich scheren, doch so, dass er die Flechte nicht schere; und der Priester soll ihn abermals sieben Tage einschließen.34Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, dass die Flechte sich nicht ausgebreitet hat auf der Haut und nicht tiefer aussieht als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.35Breitet sich aber die Flechte weiter auf der Haut aus, nachdem er für rein erklärt worden ist,36und der Priester besieht ihn und findet, dass die Flechte sich ausgebreitet hat auf der Haut, so soll er nicht mehr danach fragen, ob die Haare goldgelb sind; denn er ist unrein.37Sieht er aber, dass die Flechte stehen geblieben ist und schwarzes Haar dort wächst, so ist die Flechte abgeheilt und er ist rein. Darum soll ihn der Priester für rein erklären.38Wenn bei einem Mann oder einer Frau auf der Haut weiße Flecken entstehen39und der Priester besieht es und es sind blasse weiße Flecken, so ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist; er ist rein.40Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, dass er am Hinterkopf kahl wird, der ist rein.41Fallen sie ihm vorn am Kopf aus und entsteht eine Glatze, so ist er rein.42Bildet sich aber an der Glatze hinten oder vorne eine weißrötliche Stelle, so ist bei ihm Aussatz an der Glatze ausgebrochen.43Wenn ihn der Priester nun besieht und findet, dass eine weißrötliche Erhöhung an seiner Glatze ist, dass es aussieht wie sonst Aussatz auf der Haut,44so ist er aussätzig und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er hat Aussatz an seinem Kopf.45Wer nun aussätzig ist, soll zerrissene Kleider tragen und das Haar lose und den Bart verhüllt und soll rufen: Unrein, unrein!46Und solange die Stelle an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen, und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4Mo 5,2; 2Kön 15,5)
Aussatz an Kleidern
47Wenn eine aussätzige Stelle an einem Kleid ist, es sei wollen oder leinen,48an Gewebtem oder Gewirktem, es sei leinen oder wollen, oder an Leder oder an allem, was aus Leder gemacht wird,49und wenn die Stelle grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Leder oder am Gewebten oder Gewirkten oder an irgendeinem Ding, das von Leder gemacht ist, so ist das eine aussätzige Stelle; darum soll es der Priester besehen.50Und wenn er die Stelle besehen hat, soll er es einschließen sieben Tage.51Und wenn er am siebenten Tage sieht, dass die Stelle weitergefressen hat am Kleid, am Gewebten oder am Gewirkten, am Leder oder an allem, was man aus Leder macht, so ist die Stelle fressender Aussatz, und es ist unrein.52Und man soll das Kleid verbrennen oder das Gewebte oder Gewirkte, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Lederwerk, woran solche Stelle ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen.53Sieht aber der Priester, dass die Stelle nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Gewebten oder am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk,54so soll er gebieten, dass man das wasche, woran die Stelle ist, und soll es einschließen weitere sieben Tage.55Und wenn der Priester sieht, nachdem die Stelle gewaschen ist, dass die Stelle unverändert ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein, und du sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen an der kahlen Stelle außen oder innen.56Wenn aber der Priester sieht, dass die Stelle verblasst ist nach dem Waschen, so soll er sie herausreißen aus dem Kleid, dem Leder, dem Gewebten oder Gewirkten.57Zeigt sie sich aber wiederum am Kleid, am Gewebten, am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk, so ist es ausbrechender Aussatz, und du sollst mit Feuer verbrennen, woran solche Stelle ist.58Das Kleid aber oder das Gewebte oder Gewirkte oder allerlei Lederwerk, das gewaschen ist und von dem die Stelle gewichen ist, soll man zum zweiten Mal waschen, so ist es rein.59Das ist das Gesetz über die aussätzigen Stellen an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, an Gewebtem oder an Gewirktem und an allerlei Lederwerk, wie sie für rein oder unrein zu erklären sind.