Hesekiel 48

Elberfelder Bibel

1 Und das sind die Namen der Stämme: Im äußersten Norden, seitlich vom Weg nach Hetlon, nach Hamat[1] ⟨und⟩ nach Hazar-Enan – das Gebiet von Damaskus ⟨bleibt dabei⟩ nordwärts, seitlich von Hamat –, von der Ostseite nach Westen: ⟨für⟩ Dan ein ⟨Anteil⟩[2]. (Jos 19,48; Hes 47,15)2 Und neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite: Asser ein ⟨Anteil⟩. (Jos 19,31)3 Und neben dem Gebiet von Asser, von der Ostseite bis zur Westseite: Naftali ein ⟨Anteil⟩. (Jos 19,39)4 Und neben dem Gebiet von Naftali, von der Ostseite bis zur Westseite: Manasse ein ⟨Anteil⟩. (Jos 13,31; Jos 17,6)5 Und neben dem Gebiet von Manasse, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim ein ⟨Anteil⟩. (Jos 16,9)6 Und neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite: Ruben ein ⟨Anteil⟩. (Jos 13,23)7 Und neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda ein ⟨Anteil⟩. (Jos 15,12; Hes 45,1)8 Und neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Weihegabe liegen, die ihr aussondern sollt[3]: 25 000 ⟨Ellen⟩ die Breite und die Länge wie eines der ⟨Stammes⟩anteile von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll in seiner Mitte sein.9 Die Weihegabe, die ihr für den HERRN aussondern sollt[4], soll 25 000 ⟨Ellen⟩ in der Länge und 20 000[5] ⟨Ellen⟩ in der Breite ⟨betragen⟩.10 Und diesen ⟨Personen⟩ soll die heilige Weihegabe[6] gehören: den Priestern. Nach Norden zu 25 000 ⟨Ellen lang⟩ und nach Westen 10 000 ⟨Ellen⟩ breit und nach Osten 10 000 ⟨Ellen⟩ breit und nach Süden 25 000 ⟨Ellen⟩ lang; und das Heiligtum des HERRN soll in seiner Mitte sein.11 Den geweihten Priestern ⟨soll es gehören⟩, den Söhnen Zadoks[7], die meinen Dienst versehen haben, die, als die Söhne Israel abirrten, nicht abgeirrt sind, wie die Leviten abgeirrt sind. (Hes 44,15)12 Und sie sollen eine Sonderweihegabe von der Weihegabe des Landes erhalten[8], ein Hochheiliges neben dem Gebiet der Leviten.13 Und die Leviten ⟨sollen⟩ entsprechend dem Gebiet der Priester ⟨ein Gebiet haben von⟩ 25 000 ⟨Ellen⟩ Länge und 10 000 ⟨Ellen⟩ Breite. Jede Langseite soll ⟨also⟩ 25 000 ⟨Ellen betragen⟩ und die Breite 10 000 ⟨Ellen⟩.14 Und man soll nichts davon verkaufen noch vertauschen; und das Beste[9] des Landes soll man nicht ⟨an andere⟩ übergehen lassen, denn es ist dem HERRN heilig. (2Mo 23,19; 3Mo 25,34)15 Und die 5 000 ⟨Ellen⟩, die in der Breite übrig bleiben, längs der 25 000 ⟨Ellen⟩, das soll nicht heilig sein, ⟨sondern⟩ der Stadt als Wohngebiet und Weideland ⟨dienen⟩. Und die Stadt soll mitten darin liegen.16 Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4 500 ⟨Ellen⟩ und die Südseite 4 500 ⟨Ellen⟩ und die[10] Ostseite 4 500 ⟨Ellen⟩ und die Westseite 4 500 ⟨Ellen⟩. (Offb 21,16)17 Und die Stadt soll ⟨dies⟩ als Weideland haben: nach Norden 250 ⟨Ellen⟩ und nach Süden 250 ⟨Ellen⟩ und nach Osten 250 ⟨Ellen⟩ und nach Westen 250 ⟨Ellen⟩.18 Und was übrig bleibt, ⟨beträgt⟩ in der Länge, parallel zur Weihegabe[11], 10 000 ⟨Ellen⟩ nach Osten und 10 000 ⟨Ellen⟩ nach Westen, es läuft parallel zur heiligen Weihegabe[12]. Sein Ertrag soll denen, die ⟨in⟩ der Stadt arbeiten, als Nahrung dienen.19 Und die ⟨in⟩ der Stadt arbeiten, sollen es bearbeiten aus allen Stämmen Israels[13].20 Die ganze Weihegabe[14] soll ⟨eine Fläche von⟩ 25 000 auf 25 000 ⟨Ellen haben⟩. Als Viereck sollt ihr die heilige Weihegabe aussondern[15] zusammen mit dem Grundbesitz der Stadt.21 Und was übrig bleibt, soll dem Fürsten ⟨gehören: Das Gebiet⟩ auf dieser und auf jener Seite der heiligen Weihegabe[16] und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25 000 ⟨Ellen⟩[17] bis zur Ostgrenze und nach Westen längs der 25 000 ⟨Ellen⟩ zur Westgrenze hin, ⟨soll⟩ entsprechend den ⟨Stammes⟩anteilen dem Fürsten ⟨gehören⟩. Und die heilige Weihegabe[18] und das Heiligtum des Hauses soll in seiner Mitte sein.22 Und von dem Grundbesitz der Leviten und von dem Grundbesitz der Stadt mitten zwischen dem, was dem Fürsten gehört, was zwischen dem Gebiet von Juda und dem Gebiet von Benjamin ⟨liegt⟩, soll dem Fürsten gehören.23 Und der Rest der Stämme: Von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin ein ⟨Anteil⟩. (Jos 18,11)24 Und neben dem Gebiet von Benjamin, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon ein ⟨Anteil⟩. (Jos 19,1)25 Und neben dem Gebiet von Simeon, von der Ostseite bis zur Westseite: Issaschar ein ⟨Anteil⟩. (Jos 19,17)26 Und neben dem Gebiet von Issaschar, von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulon ein ⟨Anteil⟩. (Jos 19,10)27 Und neben dem Gebiet von Sebulon, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad ein ⟨Anteil⟩. (Jos 13,24)28 Und neben dem Gebiet von Gad, nach der Mittagseite hin, südwärts, da soll die Grenze von Tamar sein ⟨bis zum⟩ Wasser von Meribat-Kadesch[19], zum Bach ⟨Ägyptens⟩ hin, bis an das große Meer. (Hes 47,19)29 Das ist das Land, das ihr den Stämmen Israels als Erbteil verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht der Herr, HERR[20]. (1Mo 35,23; Jos 18,10; Hes 47,21; Hes 48,31)30 Und das sind die Ausgänge der Stadt: Von der Nordseite aus⟨, die⟩ 4 500 ⟨Ellen⟩ misst[21]31 die Tore der Stadt aber ⟨heißen⟩ nach den Namen der Stämme Israels –, drei Tore nach Norden zu: das Tor Ruben eins, das Tor Juda eins, das Tor Levi eins. (Offb 21,12)32 Und nach der Ostseite hin 4 500 ⟨Ellen⟩ und drei Tore: das Tor Josef eins, das Tor Benjamin eins, das Tor Dan eins.33 Und an der Südseite 4 500 ⟨Ellen⟩ Maß und drei Tore: das Tor Simeon eins, das Tor Issaschar eins, das Tor Sebulon eins.34 An der Westseite 4 500 ⟨Ellen⟩ drei Tore[22]: das Tor Gad eins, das Tor Asser eins, das Tor Naftali eins.35 Ringsherum 18 000 ⟨Ellen⟩. Und der Name der Stadt ⟨heißt⟩ von nun an: Hier ist der HERR[23]. (4Mo 23,21; 1Chr 23,25; Ps 46,6; Ps 87,3; Jes 12,6; Hes 35,10; Hes 37,26; Joe 4,21)