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3.Mose 5,1 | Einheitsübersetzung 2016

3.Mose 5,1 | Einheitsübersetzung 2016

Im Nachhinein erkannte Sünden und gebotene Unterlassungen Schuld­opfer als Sündopfer

1 Angenommen, jemand sündigt in einem der folgenden Fälle: Er hat eine laute Verfluchung gehört, ist Zeuge, da er es gesehen oder darum gewusst hat, aber er zeigt es nicht an und lädt damit Schuld auf sich; 2 oder jemand berührt eine unreine Sache, das Aas eines unreinen wilden Tieres oder eines unreinen Haustiers oder eines unreinen Kriechtiers und es bleibt ihm zunächst verborgen, aber er ist unrein und ist schuldig; 3 oder er berührt etwas Unreines von einem Menschen, dessen Berührung unrein macht, und es bleibt ihm zunächst verborgen, aber dann erkennt er es und ist schuldig; 4 oder jemand schwört unbesonnen, ob zum Schaden oder zum Nutzen, wie eben der Mensch bisweilen unbesonnen schwört, und es bleibt ihm zunächst verborgen, aber dann erkennt er es und ist schuldig in einem dieser Fälle - 5 wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig ist, so soll er bekennen, wodurch er sich verfehlt hat. 6 Als Schuldopfer für seine begangene Sünde soll er dann ein weibliches Stück Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege, vor den HERRN als Sündopfer bringen und der Priester soll für ihn von seiner Sünde Versöhnung erwirken.

Sündopfer der Armen

7 Wenn seine Mittel für ein Schaf nicht ausreichen, soll er als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei Felsentauben vor den HERRN bringen, die eine als Sünd- und die andere als Brandopfer. 8 Er soll sie zum Priester bringen und dieser soll zuerst die eine für das Sündopfer darbringen. Er soll ihren Kopf vom Genick trennen, aber nicht ganz abreißen; 9 er soll etwas vom Blut des Sündopfers gegen die Altarwand spritzen und das übrige Blut am Sockel des Altars auspressen. Ein Sündopfer ist das. 10 Die zweite Taube soll er, wie vorgeschrieben, als Brandopfer darbringen. Der Priester soll für ihn von der Sünde, die er begangen hat, Versöhnung erwirken; dann wird ihm vergeben werden. 11 Falls seine Mittel für zwei Turteltauben oder zwei Felsentauben nicht ausreichen, soll er als Opfergabe für seine Verfehlung ein Zehntel Efa Weizenfeinmehl darbringen, aber weder Öl noch Weihrauch darauftun, denn es ist ein Sündopfer. 12 Er bringe es dem Priester, der davon eine Handvoll nimmt und als Gedächtnisanteil auf dem Altar mit den Feueropfern des HERRN in Rauch aufgehen lässt. Ein Sündopfer ist das. 13 Der Priester soll für ihn so von der von ihm in einem dieser Fälle begangenen Sünde Versöhnung erwirken und es wird ihm vergeben werden. Dem Priester gehört das Gleiche wie beim Speiseopfer.

Unbeabsichtigtes Sakrileg Schuld­opfer

14 Der HERR sprach zu Mose: 15 Wenn jemand ein Sakrileg begeht und sich ohne Vorsatz an Dingen vergeht, die dem HERRN heilig sind, soll er als sein Schuldopfer für den HERRN von seiner Herde einen fehlerlosen Widder für ein Schuldopfer bringen nach dem Richtwert in Silberschekeln nach dem Schekelgewicht des Heiligtums. 16 Wenn er sich am Heiligen verfehlt hat, soll er Ersatz leisten und noch ein Fünftel des Wertes hinzufügen. Er soll es dem Priester geben und dieser soll für ihn mit dem Schuldopferwidder Versöhnung erwirken; dann wird ihm vergeben werden. 17 Wenn jemand sündigt und etwas tut, was der HERR verboten hat, es nicht bemerkt, aber dann sich seiner Schuld bewusst wird, soll er die Folgen seiner Schuld tragen. 18 Er soll als Schuldopfer einen fehlerlosen Widder von seiner Herde nach dem Richtwert zum Priester bringen und dieser soll ihn für seine unabsichtliche Verfehlung, die er ohne Vorsatz begangen hat, entsühnen; dann wird ihm vergeben werden. 19 Ein Schuldopfer ist das; der Betreffende hat sich tatsächlich vor dem HERRN schuldig gemacht.

Beabsichtigtes, aber bereutes Sakrileg Schuldopfer

20 Der HERR sprach zu Mose: 21 Wenn jemand sündigt und ein Sakrileg gegen den HERRN begeht, indem er einen Mitbürger über anvertrautes oder hinterlegtes oder geraubtes Gut täuscht oder ihn übervorteilt 22 oder verlorenes Gut findet und es leugnet und er leistet einen Meineid hinsichtlich eines von all diesen Dingen, an denen sich ein Mensch versündigen kann, 23 wenn er also auf solche Weise sündigt und sich seiner Schuld bewusst wird, muss er das, was er geraubt oder durch Übervorteilung gewonnen hat oder was ihm anvertraut wurde, oder das Verlorene, das er gefunden hat, zurückgeben 24 oder er muss den Schaden, den er durch den Meineid angerichtet hat, wiedergutmachen; am Tag, an dem er sich seiner Schuld bewusst wurde, muss er dem Geschädigten den um ein Fünftel vermehrten Wert zurückerstatten. 25 Er soll einen fehlerlosen Widder von seiner Herde nach dem Richtwert als sein Schuldopfer vor den HERRN zum Priester bringen 26 und dieser soll für ihn vor dem HERRN Versöhnung erwirken; dann wird ihm jede Tat vergeben werden, für die er sich seiner Schuld bewusst geworden ist.