1Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Schuldenerlass anordnen. (3Mo 25,2; 5Mo 31,10; Jer 34,14)2Dies ist aber die Ordnung des Erlasses: Jeder Schuldherr soll das Darlehen seiner Hand erlassen, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten oder seinen Bruder nicht bedrängen; denn man hat einen Schuldenerlass des HERRN ausgerufen. (Neh 5,7)3Einen Fremden kannst du bedrängen; aber was du bei deinem Bruder [ausstehen] hast, das soll deine Hand erlassen. (5Mo 23,20)4Es sollte zwar unter euch gar kein Armer sein; denn der HERR wird dich reichlich segnen in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, damit du es in Besitz nimmst; (5Mo 15,7; Ps 37,22; Jes 58,10; Phil 4,12; Phil 4,19)5vorausgesetzt, dass du der Stimme des HERRN, deines Gottes, eifrig gehorchst und alle diese Gebote bewahrst und tust, die ich dir heute gebiete. (3Mo 26,3; 5Mo 26,14; 1Tim 4,8)6Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er es dir verheißen hat. So wirst du vielen Völkern leihen, du aber wirst dir nichts leihen müssen; du wirst über viele Völker herrschen, sie aber werden nicht über dich herrschen. (5Mo 11,27; 5Mo 28,12; 1Chr 17,27)7Wenn aber ein Armer bei dir ist, irgendeiner deiner Brüder in einem deiner Tore in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht verhärten, noch deine Hand vor deinem armen Bruder verschließen; (5Mo 15,9; Spr 21,13; 1Joh 3,17)8sondern du sollst ihm deine Hand weit auftun und ihm reichlich leihen, so viel er nötig hat. (3Mo 25,35; Ps 112,5; Mt 5,42; Lk 6,35; Gal 6,10)9Hüte dich, dass kein Belialsrat[1] in deinem Herzen ist und du nicht denkst: »Das siebte Jahr, das Erlassjahr, naht!«, und du deinen armen Bruder missgünstig ansiehst und ihm nichts gibst; sonst würde er deinetwegen zum HERRN schreien, und es wäre eine Sünde für dich; (2Mo 22,23; 5Mo 24,15; Ps 141,4; Spr 4,23; Spr 14,21; Mk 7,21; Jak 4,17)10sondern du sollst ihm willig geben, und dein Herz soll nicht verdrießlich sein, wenn du ihm gibst; denn dafür wird der HERR, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun und in allem, was du unternimmst. (5Mo 14,29; Ps 1,3; Spr 22,9; Apg 20,35; 2Kor 9,6)11Denn der Arme wird nicht aus dem Land verschwinden; darum gebiete ich dir: Tue deine Hand weit auf für deinen Bruder, für den Elenden und den Armen bei dir in deinem Land! (5Mo 15,4; 5Mo 15,8; Spr 19,17; Spr 28,27)
Über die Freilassung hebräischer Sklaven
12Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebten Jahr sollst du ihn als Freien entlassen. (2Mo 21,2; 3Mo 25,41; Jer 34,14)13Und wenn du ihn als Freien entlässt, so sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen; (1Mo 31,42; 2Mo 3,21; Spr 3,27)14sondern du sollst ihn reichlich von deiner Herde und von deiner Tenne und von deiner Kelter ausstatten und ihm geben von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat. (Ps 112,9; Spr 10,22; Mt 7,12)15Und denke daran, dass du ein Knecht warst im Land Ägypten und dass der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Dinge. (5Mo 5,15; 5Mo 16,12)16Wenn er aber zu dir sagt: »Ich will nicht von dir wegziehen!«, weil er dich und dein Haus lieb hat und es ihm gut geht bei dir, (2Mo 21,5)17so nimm einen Pfriem[2] und durchbohre ihm sein Ohr an der Tür, und er sei auf ewig dein Knecht; und mit deiner Magd sollst du ebenso verfahren. (2Mo 21,5)18Es soll dir nicht schwer fallen, ihn als Freien zu entlassen; denn das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners hat er dir sechs Jahre lang erarbeitet; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust. (5Mo 15,10; Jes 16,14; Jes 21,16)
Die Erstgeburt der Tiere
19Alle männliche Erstgeburt, die unter deinen Rindern und deinen Schafen geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst das Erstgeborene deines Rindes nicht zur Arbeit gebrauchen und das Erstgeborene deiner Schafe nicht scheren; (2Mo 13,2; 3Mo 27,26; 4Mo 18,15; 5Mo 12,6)20du sollst sie vor dem HERRN, deinem Gott, essen, du und dein Haus, Jahr für Jahr, an dem Ort, den der HERR erwählen wird. (5Mo 12,5; 5Mo 12,17; 5Mo 14,23)21Wenn das Tier aber einen Fehler hat, wenn es hinkt oder blind ist oder sonst einen schlimmen Fehler hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht opfern; (3Mo 22,20)22sondern du sollst es innerhalb deiner Tore essen — der Reine genauso wie der Unreine —, wie die Gazelle und den Hirsch. (5Mo 12,15)23Nur sein Blut darfst du nicht essen; auf die Erde sollst du es gießen wie Wasser. (1Mo 9,4; 5Mo 12,16; Hes 33,25)
1Alle sieben Jahre sollst du ein Erlassjahr halten. (2Mo 23,10)2So aber soll’s zugehen mit dem Erlassjahr: Wenn einer seinem Nächsten etwas geborgt hat, der soll’s ihm erlassen und soll’s nicht eintreiben von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn man hat ein Erlassjahr ausgerufen dem HERRN. (Neh 5,10; Neh 10,32)3Von einem Ausländer darfst du es eintreiben; aber was du deinem Bruder geborgt hast, sollst du ihm erlassen.4Es sollte überhaupt kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe geben wird,5wenn du nur der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchst und alle diese Gebote hältst, die ich dir heute gebiete, dass du danach tust!6Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir zugesagt hat. Dann wirst du vielen Völkern leihen, doch du wirst von niemand borgen; du wirst über viele Völker herrschen, doch über dich wird niemand herrschen. (5Mo 28,12)7Wenn einer deiner Brüder arm ist in irgendeiner Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand nicht zuhalten gegenüber deinem armen Bruder, (1Joh 3,17)8sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, so viel er Mangel hat. (Lk 6,34)9Hüte dich, dass nicht in deinem Herzen ein arglistiger Gedanke aufsteige, dass du sprichst: Es naht das siebente Jahr, das Erlassjahr –, und dass du deinen armen Bruder nicht unfreundlich ansiehst und ihm nichts gibst; sonst wird er wider dich zu dem HERRN rufen und bei dir wird Sünde sein.10Sondern du sollst ihm geben, und dein Herz soll sich’s nicht verdrießen lassen, dass du ihm gibst; denn dafür wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du unternimmst. (2Kor 9,6)11Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, dass du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande. (Jes 58,7; Mt 26,11; Jak 2,15)
Freilassung hebräischer Sklaven und Sklavinnen
12Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer – oder eine Hebräerin –, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn als frei entlassen. (2Mo 21,1; Jer 34,14)13Und wenn du ihn freigibst, sollst du ihn nicht mit leeren Händen von dir gehen lassen,14sondern du sollst ihm aufladen von deinen Schafen, von deiner Tenne, von deiner Kelter, sodass du ihm gibst von dem, womit dich der HERR, dein Gott, gesegnet hat,15und sollst daran denken, dass du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute. (5Mo 5,15)16Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht fortgehen von dir, denn ich habe dich und dein Haus lieb – weil ihm wohl bei dir ist –,17so nimm einen Pfriemen und durchbohre ihm sein Ohr an dem Pfosten der Tür und lass ihn für immer deinen Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du ebenso tun.18Und lass dir’s nicht schwerfallen, dass du ihn freilässt, denn er hat dir sechs Jahre wie zwei Tagelöhner gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.
Heiligung der Erstgeburt
19Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du, wenn sie männlich ist, dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Rinder und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe. (2Mo 13,2; 2Mo 13,13)20Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus. (5Mo 14,23)21Wenn’s aber einen Fehler hat, dass es hinkt oder blind ist oder sonst irgendeinen bösen Fehler hat, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott; (3Mo 22,20)22sondern in deiner Stadt sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch isst, (5Mo 12,15; 5Mo 12,22)23nur dass du sein Blut nicht isst, sondern es auf die Erde gießt wie Wasser! (5Mo 12,16)
1Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Schulderlass halten. (5Mo 31,10; Jer 34,14)2Das aber ist die Sache mit dem Schulderlass: Jeder Gläubiger[1] soll das Darlehen seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat, erlassen. Er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat für den HERRN einen Schulderlass ausgerufen. (Neh 5,10)3Den Ausländer magst du drängen. Was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen, (5Mo 23,21)4damit nur ja kein Armer unter dir ist. Denn der HERR wird dich reichlich segnen in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es in Besitz zu nehmen, (5Mo 3,18; 5Mo 4,21; Jes 58,10)5wenn du nur der Stimme des HERRN, deines Gottes, genau gehorchst, darauf zu achten, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute befehle. (5Mo 6,2; 5Mo 26,14)6Denn der HERR, dein Gott, hat dich gesegnet, wie er zu dir geredet hat. Und du wirst vielen Nationen ausleihen, du aber wirst dir nichts leihen. Und du wirst über viele Nationen herrschen, über dich aber werden sie nicht herrschen. (5Mo 28,12; 1Chr 17,27)7Wenn es einen Armen bei dir geben wird, irgendeinen deiner Brüder in einem deiner Tore in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, dann sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand vor deinem Bruder, dem Armen, nicht verschließen. (3Mo 25,35; Est 9,22; Lk 6,30; 1Joh 3,17)8Sondern du sollst ihm deine Hand weit öffnen und ihm willig ausleihen, was für den Mangel ausreicht, den er hat. (3Mo 25,35; Mt 5,42)9Nimm dich in Acht, dass in deinem Herzen nicht der boshafte Gedanke entsteht: Das siebte Jahr, das Erlassjahr, ist nahe! – und dass dein Auge ⟨dann⟩ böse auf deinen Bruder, den Armen, ⟨sieht⟩ und du ihm nichts gibst. Er aber würde über dich zum HERRN schreien, und Sünde wäre an dir! (2Mo 22,22; 5Mo 24,15; 5Mo 31,10; Spr 14,21; Jer 34,14)10Willig sollst du ihm geben, und dein Herz soll nicht böse sein, wenn du ihm gibst. Denn wegen dieser Sache wird der HERR, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun und in allem Geschäft deiner Hand. (5Mo 14,29; 5Mo 15,18; Spr 11,24; 2Kor 8,2; 2Kor 9,7)11Denn der Arme wird nicht aus dem Land verschwinden[2]. Darum befehle ich dir: Deinem Bruder, deinem Elenden und deinem Armen in deinem Land sollst du deine Hand weit öffnen. (2Mo 21,1; 2Mo 23,11; Spr 19,17; Mt 26,11; 1Tim 6,18; Jak 2,15)
Freilassung gekaufter Sklaven
12Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft[3], dann soll er dir sechs Jahre dienen, und im siebten Jahr sollst du ihn von dir als Freien entlassen. (3Mo 25,40)13Und wenn du ihn als Freien von dir entlässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen entlassen;14du sollst ihm reichlich aufladen von deinen Schafen, von deiner Tenne und von deiner Kelterkufe⟨. Von allem⟩, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben. (Ps 112,9)15Und du sollst daran denken, dass ⟨auch⟩ du im Land Ägypten Sklave warst und dass der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum befehle ich dir heute diese Sache. (5Mo 5,15)16Und es soll geschehen, wenn er zu dir sagt: Ich will nicht von dir weggehen – weil er dich und dein Haus liebt, weil es ihm bei dir gut geht[4] –,17dann sollst du einen Pfriem nehmen und ihn durch sein Ohr in die Tür stechen, und er wird für immer dein Sklave sein; und auch deine Sklavin sollst du so behandeln.18Es soll nicht schwer sein in deinen Augen, wenn du ihn als Freien von dir entlässt. Denn das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners hat er dir sechs Jahre lang erarbeitet. Und der HERR, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust. (5Mo 15,10)
Heiligung der Erstgeburt vom Vieh
19Alles männliche Erstgeborene, das unter deinen Rindern und unter deinen Schafen geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst mit dem Erstgeborenen deines Rindes nicht arbeiten, und du sollst das Erstgeborene deiner Schafe nicht scheren; (2Mo 13,2; 4Mo 18,15)20vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du es essen, du und dein Haus, Jahr für Jahr, an der Stätte, die der HERR erwählen wird. (5Mo 12,5)21Wenn aber ein Makel an ihm ist, ⟨dass es⟩ lahm oder blind ⟨ist⟩, irgendein schlimmer Makel, darfst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht opfern. (3Mo 22,20)22In deinen Toren magst du es essen, der Unreine und der Reine gleichermaßen, wie die Gazelle und wie den Hirsch. (5Mo 12,15)23Nur sein Blut darfst du nicht essen; auf die Erde sollst du es gießen wie Wasser. (2Mo 23,14; 5Mo 12,15)
5.Mose 15
Menge Bibel
1»Alle sieben Jahre sollst du einen Erlaß eintreten lassen;2und mit dem Erlaß soll es folgendermaßen gehalten werden: Jeder Gläubiger soll das Handdarlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen; er soll seinen Nächsten und besonders seinen Volksgenossen nicht drängen; denn man hat einen Erlaß zu Ehren des HERRN ausgerufen.3Einen Nichtisraeliten magst du drängen; was du aber bei einem von deinen Volksgenossen ausstehen hast, das sollst du aus deinem Besitz fahren lassen.4Es sollte zwar eigentlich keine Armen bei dir geben; denn der HERR wird dich in dem Lande, das er dir als Erbteil zum Besitz geben wird, reichlich segnen,5wenn du nur den Weisungen des HERRN, deines Gottes, willig gehorchst, indem du dieses ganze Gesetz genau beobachtest, das ich dir heute gebiete.6Denn der HERR, dein Gott, hat dir, wie er dir zugesagt hat, Segen verliehen, so daß du vielen Völkerschaften wirst leihen können, während du selbst nichts zu entleihen brauchst, und daß du über viele Völkerschaften herrschen wirst, während sie über dich nicht herrschen sollen.«7»Wenn sich bei dir ein Armer, irgendeiner von deinen Volksgenossen, in einer deiner Ortschaften in deinem Lande befindet, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du nicht hartherzig sein und deine Hand gegenüber deinem armen Volksgenossen nicht verschließen,8sondern sollst deine Hand für ihn weit auftun und ihm bereitwillig leihen nach Maßgabe des Bedürfnisses, soviel er nötig hat.9Hüte dich wohl, in deinem Herzen den nichtswürdigen Gedanken aufkommen zu lassen: ›Das siebte Jahr, das Erlaßjahr, steht nahe bevor!‹, und sieh deinen armen Volksgenossen nicht mit unfreundlichem Blick an, so daß du ihm nichts gibst und eine Sünde auf dir lastet, wenn er den HERRN gegen dich anruft!10Nein, du sollst ihm bereitwillig geben, und dein Herz soll nicht in verdrießlicher Stimmung sein, wenn du ihm gibst; denn um solcher Handlungsweise willen wird der HERR, dein Gott, dich in allem segnen, was du tust und unternimmst.11Weil es an Armen inmitten des Landes niemals fehlen wird, darum gebe ich dir das Gebot: ›Du sollst deine Hand für deinen dürftigen und armen Volksgenossen in deinem Lande weit auftun!‹«12»Wenn einer deiner Volksgenossen, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft[1], so soll er dir sechs Jahre lang dienen, aber im siebten Jahre sollst du ihn als einen Freien von dir entlassen;13und wenn du ihn dann freiläßt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen,14sondern ihn gehörig ausstatten (mit Gaben) von deinem Kleinvieh, von deiner Tenne und von deiner Kelter: von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben15und sollst bedenken, daß du selbst einst ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich (aus der Knechtschaft) erlöst hat; deshalb gebe ich dir heute dieses Gebot.16Wenn er aber zu dir sagen sollte: ›Ich möchte nicht von dir weggehen!‹ – weil er dich und die Deinen liebgewonnen hat, da er sich bei dir wohl fühlt –,17so nimm eine Pfrieme und durchbohre ihm damit das Ohr in die Tür hinein: dann soll er für immer als Knecht in deinem Dienst bleiben; und auch mit deiner Magd sollst du es so machen.18Du darfst keine Härte darin sehen, daß du ihn als einen Freien von dir fortlassen mußt; denn er hat dir sechs Jahre lang das Doppelte des Lohnes eines Taglöhners erarbeitet, und der HERR, dein Gott, wird dich dafür segnen in allem, was du unternimmst.«19»Jede männliche Erstgeburt, die unter deinem Rindvieh und deinem Kleinvieh zur Welt kommt, sollst du dem HERRN, deinem Gott, weihen: du darfst keines von deinen erstgeborenen Rindern zur Arbeit verwenden und die Erstgeborenen deines Kleinviehs nicht scheren:20vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du und deine Familie es Jahr für Jahr an der Stätte verzehren, die der HERR erwählen wird.21Wenn sich jedoch ein Gebrechen an ihm findet, so daß es lahm oder blind ist oder sonst einen häßlichen Fehler an sich hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht schlachten[2].22In deinen Wohnorten magst du es verzehren, der Unreine und der Reine ohne Unterschied, wie das Fleisch der Gazelle und des Hirsches. (5Mo 12,16)23Nur sein Blut darfst du nicht genießen: auf die Erde mußt du es wie Wasser schütten[3].«
5.Mose 15
King James Version
1At the end of every seven years thou shalt make a release.2And this is the manner of the release: Every creditor that lendeth ought unto his neighbour shall release it ; he shall not exact it of his neighbour, or of his brother; because it is called the LORD' release.3Of a foreigner thou mayest exact it again : but that which is thine with thy brother thine hand shall release;4Save when there shall be no poor among you; for the LORD shall greatly bless thee in the land which the LORD thy God giveth thee for an inheritance to possess it:5Only if thou carefully hearken unto the voice of the LORD thy God, to observe to do all these commandments which I command thee this day.6For the LORD thy God blesseth thee, as he promised thee: and thou shalt lend unto many nations, but thou shalt not borrow; and thou shalt reign over many nations, but they shall not reign over thee.7If there be among you a poor man of one of thy brethren within any of thy gates in thy land which the LORD thy God giveth thee, thou shalt not harden thine heart, nor shut thine hand from thy poor brother:8But thou shalt open thine hand wide unto him, and shalt surely lend him sufficient for his need, in that which he wanteth.9Beware that there be not a thought in thy wicked heart, saying, The seventh year, the year of release, is at hand; and thine eye be evil against thy poor brother, and thou givest him nought; and he cry unto the LORD against thee, and it be sin unto thee.10Thou shalt surely give him, and thine heart shall not be grieved when thou givest unto him: because that for this thing the LORD thy God shall bless thee in all thy works, and in all that thou puttest thine hand unto.11For the poor shall never cease out of the land: therefore I command thee, saying, Thou shalt open thine hand wide unto thy brother, to thy poor, and to thy needy, in thy land.12And if thy brother, an Hebrew man, or an Hebrew woman, be sold unto thee, and serve thee six years; then in the seventh year thou shalt let him go free from thee.13And when thou sendest him out free from thee, thou shalt not let him go away empty:14Thou shalt furnish him liberally out of thy flock, and out of thy floor, and out of thy winepress: of that wherewith the LORD thy God hath blessed thee thou shalt give unto him.15And thou shalt remember that thou wast a bondman in the land of Egypt, and the LORD thy God redeemed thee: therefore I command thee this thing to day.16And it shall be, if he say unto thee, I will not go away from thee; because he loveth thee and thine house, because he is well with thee;17Then thou shalt take an aul, and thrust it through his ear unto the door, and he shall be thy servant for ever. And also unto thy maidservant thou shalt do likewise.18It shall not seem hard unto thee, when thou sendest him away free from thee; for he hath been worth a double hired servant to thee , in serving thee six years: and the LORD thy God shall bless thee in all that thou doest.19All the firstling males that come of thy herd and of thy flock thou shalt sanctify unto the LORD thy God: thou shalt do no work with the firstling of thy bullock, nor shear the firstling of thy sheep.20Thou shalt eat it before the LORD thy God year by year in the place which the LORD shall choose, thou and thy household.21And if there be any blemish therein, as if it be lame, or blind, or have any ill blemish, thou shalt not sacrifice it unto the LORD thy God.22Thou shalt eat it within thy gates: the unclean and the clean person shall eat it alike, as the roebuck, and as the hart.23Only thou shalt not eat the blood thereof; thou shalt pour it upon the ground as water.