1Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach:2Dies ist eine Gesetzesbestimmung, die der HERR geboten hat, indem er sprach: Sage den Kindern Israels, dass sie zu dir eine rote junge Kuh bringen, die makellos ist und kein Gebrechen an sich hat, und auf die noch kein Joch gekommen ist; (2Mo 12,5; 5Mo 21,3)3und ihr sollt sie dem Priester Eleasar geben, und er soll sie vor das Lager hinausführen, und man soll sie dort vor seinen Augen schächten. (3Mo 4,12; 3Mo 4,21; Hebr 13,11; 1Petr 1,2)4Danach soll Eleasar, der Priester, mit seinem Finger von ihrem Blut nehmen und von ihrem Blut siebenmal gegen die Vorderseite der Stiftshütte sprengen, (3Mo 4,17; 3Mo 16,14; 3Mo 16,19; Hebr 9,13; Hebr 12,24)5und die junge Kuh soll er vor seinen Augen verbrennen lassen; ihre Haut und ihr Fleisch, dazu ihr Blut samt ihrem Mist soll man verbrennen. (2Mo 29,14; 3Mo 4,11)6Und der Priester soll Zedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es mitten in das Feuer werfen, in dem die junge Kuh verbrannt wird. (3Mo 14,4; 3Mo 14,6; 3Mo 14,49)7Und der Priester soll seine Kleider waschen und seinen Leib im Wasser baden und danach ins Lager gehen; und der Priester soll unrein sein bis zum Abend. (3Mo 11,25; 3Mo 11,40)8Ebenso soll der, welcher sie verbrannt hat, seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib mit Wasser baden; und er soll unrein sein bis zum Abend.9Und ein reiner Mann soll die Asche der jungen Kuh sammeln und außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, damit sie dort für die Gemeinde der Kinder Israels aufbewahrt wird für das Reinigungswasser; denn es dient zur Entsündigung. (4Mo 19,13; 4Mo 19,19; 4Mo 31,23; Sach 13,1; Hebr 9,13)10Und der, welcher die Asche der jungen Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis zum Abend. Und dies soll eine ewige Ordnung sein für die Kinder Israels und für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnen. (4Mo 19,7)11Wer einen Toten anrührt, irgendeinen Leichnam eines Menschen, der bleibt sieben Tage lang unrein. (3Mo 21,1; 4Mo 5,2; 4Mo 9,6; Hag 2,13)12Ein solcher soll sich mit diesem [Reinigungswasser] am dritten und am siebten Tag entsündigen, so wird er rein. Wenn er sich aber nicht am dritten und am siebten Tag entsündigt, so wird er nicht rein. (4Mo 31,19; 4Mo 31,24)13Jeder, der einen Toten anrührt, die Leiche irgendeines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigen will, der hat die Wohnung des HERRN verunreinigt: Ein solcher soll aus Israel ausgerottet werden, weil das Reinigungswasser nicht über ihn gesprengt worden ist, und er bleibt unrein; seine Unreinheit ist noch an ihm. (Joh 3,36; Hebr 2,3)14Das ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelt stirbt: Wer in das Zelt hineingeht, und jeder, der im Zelt ist, soll sieben Tage lang unrein sein. (4Mo 19,11; 4Mo 19,16; Hag 2,13)15Und jedes offene Gefäß, auf dem nicht ein Deckel festgebunden ist, ist unrein. (3Mo 11,32; 4Mo 31,20)16Auch wer auf freiem Feld einen mit dem Schwert Erschlagenen anrührt oder sonst einen Toten oder das Gebein eines Menschen oder ein Grab, der ist sieben Tage lang unrein. (4Mo 19,11; 4Mo 31,19; Hes 39,11; Mt 23,27; Lk 11,44)17So sollen sie nun für den Unreinen von der Asche des zur Entsündigung Verbrannten nehmen und lebendiges Wasser darübergießen in ein Gefäß. (1Mo 26,19; 4Mo 19,9; Hl 4,15; Joh 4,10; Joh 7,38; Offb 7,17)18Und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ihn ins Wasser tunken und das Zelt besprengen und alle Gefäße und alle Personen, die darin sind; so auch den, der ein Totengebein oder einen Erschlagenen oder einen Toten oder ein Grab angerührt hat. (Ps 51,9; Hes 36,25)19Und der Reine soll den Unreinen besprengen am dritten Tag und am siebten Tag, und ihn so am siebten Tag entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, so wird er am Abend rein sein. (3Mo 14,9; 4Mo 19,12; 4Mo 31,19)20Wenn aber jemand unrein ist und sich nicht entsündigen will, so soll er aus der Mitte der Gemeinde ausgerottet werden, denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt; das Reinigungswasser ist nicht auf ihn gesprengt worden, darum ist er unrein. (4Mo 15,30; 4Mo 19,13; Offb 21,27; Offb 22,11)21Und das soll ihnen eine ewige Ordnung sein. Derjenige aber, welcher mit dem Reinigungswasser besprengt hat, soll seine Kleider waschen. Und wer das Reinigungswasser anrührt, der soll unrein sein bis zum Abend. (3Mo 11,25; 3Mo 11,40)22Auch alles, was der Unreine anrührt, wird unrein werden; und wer ihn anrührt, der soll unrein sein bis zum Abend. (3Mo 7,19; 4Mo 19,7; 4Mo 19,19; Hag 2,13)
1Der HERR sprach zu Mose und Aaron:2Das ist die Satzung in der Weisung, die der HERR hiermit gebietet: Sag den Israeliten, sie sollen dir eine fehlerlose, einwandfreie rote Kuh bringen, die noch nie ein Joch getragen hat. (4Mo 31,21)3Übergebt die Kuh dem Priester Eleasar! Dann soll man sie vor das Lager hinausführen und sie vor seinen Augen schlachten.4Der Priester Eleasar nimmt mit seinem Finger etwas von ihrem Blut und spritzt damit siebenmal gegen die Vorderseite des Offenbarungszeltes. (3Mo 4,6; 3Mo 8,11; 3Mo 14,7; 3Mo 16,14)5Darauf verbrennt man die Kuh vor seinen Augen. Ihr Fell, ihr Fleisch und ihr Blut, alles soll man verbrennen, samt ihrem Mageninhalt. (2Mo 29,14)6Der Priester nimmt Zedernholz, Ysop und Karmesin und wirft alles in das Feuer, in dem die Kuh verbrannt wird. (3Mo 14,4)7Dann wäscht der Priester seine Kleider, badet seinen Körper in Wasser und kehrt nachher ins Lager zurück; der Priester bleibt aber bis zum Abend unrein.8Derjenige, der die Kuh verbrannt hat, wäscht seine Kleider und badet seinen Körper in Wasser; er bleibt aber bis zum Abend unrein.9Ein reiner Mann sammelt die Asche der Kuh und legt sie an einen reinen Ort außerhalb des Lagers. Sie wird für die Gemeinde der Israeliten zur Zubereitung des Reinigungswassers aufbewahrt. Es ist ein Sündopfer.10Derjenige, der die Asche der Kuh gesammelt hat, wäscht dann seine Kleider, bleibt aber bis zum Abend unrein. Für die Israeliten und für die Fremden, die bei ihnen leben, soll es als ewige Satzung gelten:11Wer einen toten Menschen berührt, ist sieben Tage lang unrein. (4Mo 5,2; 4Mo 6,6; 4Mo 9,6; 4Mo 31,19)12Am dritten Tag und am siebten Tag entsündigt er sich mit dem Reinigungswasser, dann wird er rein. Wenn er sich am dritten Tag und am siebten Tag nicht entsündigt, dann wird er nicht rein.13Jeder, der einen toten Menschen, einen Verstorbenen, anrührt und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung des HERRN verunreinigt. Ein solcher Mensch muss aus Israel ausgemerzt werden, weil er sich nicht hat mit dem Reinigungswasser besprengen lassen. Er ist unrein; seine Unreinheit haftet ihm immer noch an.14Folgende Weisung gilt, wenn ein Mensch in einem Zelt stirbt: Jeder, der ins Zelt kommt oder der schon im Zelt ist, wird für sieben Tage unrein;15auch jedes offene Gefäß, das keinen verschnürten Deckel hat, wird unrein.16Jeder, der auf freiem Feld einen mit dem Schwert Erschlagenen, einen Toten, menschliche Gebeine oder ein Grab berührt, wird für sieben Tage unrein.17Für den Unreinen nimmt man etwas Brandasche vom Sündopfer, schüttet sie in ein Gefäß und gießt Quellwasser darüber.18Ein reiner Mann nimmt Ysop, taucht ihn in das Wasser und bespritzt damit das Zelt sowie die Gefäße und die Menschen, die dort waren, oder den, der Gebeine, einen Erschlagenen, einen Toten oder ein Grab berührt hat. (Ps 51,9)19Der Reine bespritzt den Unreinen am dritten und am siebten Tag und entsündigt ihn am siebten Tag. Dann wäscht der Betreffende seine Kleider und badet seinen Körper in Wasser; am Abend ist er dann rein. (Hebr 9,13)20Wer aber unrein geworden ist und sich nicht entsündigt, ein solcher Mensch ist aus der Mitte der Versammlung auszumerzen; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt. Er hat sich nicht mit dem Reinigungswasser besprengen lassen; er ist unrein.21Das soll bei den Israeliten als ewige Satzung gelten. Auch wer das Reinigungswasser verspritzt hat, wäscht seine Kleider; wer mit dem Reinigungswasser in Berührung kommt, ist bis zum Abend unrein.22Alles, was der Unreine berührt, ist unrein. Jeder, der ihn berührt, ist bis zum Abend unrein.
Verordnungen für das Opfer der roten Kuh und das Reinigungswasser
1Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron und sprach:2Dies ist die Ordnung des Gesetzes, das der HERR geboten hat, indem er sprach: Rede zu den Söhnen Israel, dass sie dir eine rote junge Kuh bringen, ohne Fehler, an der kein Makel ist, auf die ⟨noch⟩ kein Joch gekommen ist; (3Mo 1,3; 5Mo 21,3)3und ihr sollt sie dem Priester Eleasar übergeben, und er soll sie vor das Lager hinausführen, und man soll sie vor ihm schlachten.4Und der Priester Eleasar nehme ⟨etwas⟩ von ihrem Blut mit seinem Finger und sprenge von ihrem Blut siebenmal gegen die Vorderseite des Zeltes der Begegnung hin. (3Mo 4,6)5Und man soll die junge Kuh vor seinen Augen verbrennen; ihre Haut und ihr Fleisch und ihr Blut samt ihrem Mageninhalt[1] soll man verbrennen. (2Mo 29,14)6Und der Priester soll Zedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es mitten in den Brand der jungen Kuh werfen. (3Mo 14,4)7Und der Priester soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und danach soll er in das Lager ⟨zurück⟩gehen; und der Priester wird unrein sein bis zum Abend. (3Mo 11,25; 3Mo 16,28; 4Mo 19,21; Hebr 9,10)8Und der sie verbrennt, soll seine Kleider mit Wasser waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis zum Abend. (3Mo 11,25; 3Mo 16,28; 4Mo 19,21; Hebr 9,10)9Und ein reiner Mann soll die Asche der jungen Kuh einsammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten[2], und sie soll für die Gemeinde der Söhne Israel aufbewahrt werden für das Wasser der Reinigung[3]; es ist eine Entsündigung. (4Mo 8,7; 4Mo 31,23; Hebr 9,13)10Und der die Asche der jungen Kuh eingesammelt hat, soll seine Kleider waschen, und er wird unrein sein bis zum Abend. Und es soll den Söhnen Israel und dem Fremden, der in ihrer Mitte weilt, zur ewigen Ordnung sein. (3Mo 11,25; 3Mo 16,28; 4Mo 19,21; Hebr 9,10)11Wer einen Toten berührt, die Leiche irgendeines Menschen[4], der wird sieben Tage unrein sein. (3Mo 21,1; 4Mo 5,2; 4Mo 6,6; 4Mo 9,6; Hes 39,12; Hes 44,26)12Dieser soll sich am dritten Tag damit entsündigen, und am siebten Tag wird er rein sein; und wenn er sich nicht entsündigt am dritten Tag, dann wird er am siebten Tag nicht rein sein. (3Mo 14,7; 4Mo 31,19)13Jeder, der einen Toten berührt, die Leiche[5] eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung des HERRN unrein gemacht; und diese Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Wasser der Reinigung[6] nicht auf ihn gesprengt wurde, ist er unrein; seine Unreinheit ist noch an ihm. (2Mo 30,33; 3Mo 15,31; 3Mo 22,4; 4Mo 9,13)14Dies ist das Gesetz, wenn ein Mensch in einem Zelt stirbt: Jeder, der in das Zelt geht, und jeder, der in dem Zelt ist, wird sieben Tage unrein sein. (3Mo 21,1; 4Mo 5,2; 4Mo 6,6; 4Mo 9,6; Hes 39,12; Hes 44,26)15Und jedes offene Gefäß, auf dem kein festgebundener Deckel ist, wird unrein sein. – (3Mo 11,32)16Und jeder, der auf freiem Feld einen mit dem Schwert Erschlagenen oder einen Verstorbenen oder die Knochen eines Menschen oder ein Grab berührt, wird sieben Tage unrein sein. (3Mo 21,1; 4Mo 5,2; 4Mo 6,6; 4Mo 9,6; Hes 39,12; Hes 44,26)17Und man soll für den Unreinen ⟨etwas⟩ von dem Staub des zur Entsündigung Verbrannten nehmen und lebendiges[7] Wasser darauf in ein Gefäß geben;18und ein reiner Mann soll ein Ysop⟨büschel⟩ nehmen und es in das Wasser eintauchen und soll ⟨etwas⟩ auf das Zelt sprengen und auf alle Gefäße und auf die Personen, die dort sind, und auf den, der die Knochen oder den Erschlagenen oder den Verstorbenen oder das Grab berührt hat. (Ps 51,9)19Und zwar soll der Reine den Unreinen am dritten Tag und am siebten Tag besprengen und ihn am siebten Tag entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und am Abend wird er rein sein. – (4Mo 31,24)20Und wenn jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, dann soll diese Seele ausgerottet werden aus der Mitte der Versammlung; denn er hat das Heiligtum des HERRN unrein gemacht; das Wasser der Reinigung[8] ist nicht auf ihn gesprengt worden, er ist unrein. (2Mo 30,33; 3Mo 15,31; 3Mo 17,16; 3Mo 22,4; 4Mo 9,13)21Das soll ihnen zur ewigen Ordnung sein. Und wer das Wasser der Reinigung[9] sprengt, soll seine Kleider waschen; und wer das Wasser der Reinigung berührt, wird unrein sein bis zum Abend. (2Mo 27,21; 4Mo 19,7)22Und alles, was der Unreine berührt, wird unrein sein; und wer[10] ihn berührt, wird unrein sein bis zum Abend. (3Mo 15,1; 4Mo 19,7; Hag 2,13)
1Der HERR sprach zu Mose und Aaron:2»Noch ein weiteres Gesetz des HERRN sollt ihr beachten: Lasst euch von den Israeliten eine gesunde rotbraune Kuh bringen, die fehlerlos ist und der noch nie ein Joch aufgelegt wurde. (3Mo 22,20; 5Mo 21,3)3Übergebt sie dem Priester Eleasar. Danach soll man sie vor das Lager bringen und in seiner Gegenwart schlachten.4Eleasar soll seinen Finger in ihr Blut tauchen und es siebenmal in Richtung der Vorderseite des Zeltes Gottes sprengen. (3Mo 4,6; 3Mo 16,14)5Anschließend soll die Kuh auf ihrem eigenen Mist vor den Augen Eleasars verbrannt werden: ihre Haut, ihr Fleisch und ihr Blut.6Der Priester soll dann Zedernholz, Ysop und karmesinrote Wolle nehmen und alles in das Feuer werfen, in dem die Kuh verbrannt wird. (3Mo 14,4)7Daraufhin soll der Priester seine Kleider waschen und sich baden. Anschließend darf er ins Lager zurückkehren, er bleibt jedoch bis zum Abend unrein. (3Mo 11,25; 3Mo 16,26)8Der Mann, der das Tier verbrannt hat, soll ebenfalls seine Kleider waschen und sich baden; auch er bleibt bis zum Abend unrein.9Dann soll ein Mann, der rein ist, die Asche der Kuh nehmen und an einen reinen Ort außerhalb des Lagers bringen. Dort soll sie für die Gemeinschaft der Israeliten für die Herstellung des Reinigungswassers, das zur Entsündigung dient, aufbewahrt werden. (4Mo 8,7; 4Mo 19,13)10Der Mann, der die Asche der Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen und bleibt bis zum Abend unrein. Diese Anordnung gilt für immer für die Israeliten und alle Ausländer, die bei ihnen leben. (4Mo 19,7)11Wer einen Toten berührt, bleibt sieben Tage lang unrein. (3Mo 21,1)12Am dritten und am siebten Tag soll er sich mit dem Reinigungswasser reinigen und ist dann wieder rein. Reinigt er sich jedoch nicht am dritten und am siebten Tag, so wird er nicht rein. (4Mo 19,17)13Wer einen Toten berührt und sich nicht auf die vorgeschriebene Weise reinigt, verunreinigt das Heiligtum des HERRN und muss aus Israel ausgestoßen und getötet werden. Da er nicht mit dem Reinigungswasser besprengt wurde, bleibt er unrein. (3Mo 7,20; 3Mo 15,31; 3Mo 20,3; 3Mo 22,3)14Folgendes Gesetz gilt, wenn jemand in einem Zelt stirbt: Jeder, der das Zelt betritt oder sich im Zelt befindet, ist sieben Tage unrein.15Jedes Gefäß im Zelt, das nicht mit einem Deckel verschlossen war, ist ebenfalls unrein.16Jeder, der auf freiem Feld einen Toten[1], menschliche Knochen oder ein Grab berührt, ist ebenfalls sieben Tage unrein. (4Mo 19,11; 4Mo 31,19)17In diesem Fall soll man etwas von der Asche des als Sündopfer verbrannten Tieres in ein Gefäß füllen und lebendiges Wasser[2] darübergießen. (4Mo 19,9)18Dann soll ein reiner Mann ein Büschel Ysop nehmen, es in das Wasser tauchen und damit das Zelt, seine Einrichtungsgegenstände und alle Personen, die im Zelt waren oder mit einem Grab, menschlichen Knochen oder einem Toten in Berührung kamen, besprengen.19Am dritten und am siebten Tag soll der reine Mann die unreine Person besprengen und sie so am siebten Tag entsündigen. Nachdem der Betreffende seine Kleider gewaschen und sich gebadet hat, wird er am Abend wieder rein. (Hes 36,25; Hebr 10,22)20Jeder aber, der sich verunreinigt und sich nicht auf die vorgeschriebene Weise reinigt, soll aus der Gemeinschaft ausgestoßen und getötet werden, denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt. Da er nicht mit dem Reinigungswasser[3] besprengt wurde, bleibt er unrein. (4Mo 19,13)21Diese Anordnung gilt für die Israeliten für immer. Wer das Reinigungswasser versprengt hat, muss seine Kleider waschen, und wer das Reinigungswasser berührt, ist bis zum Abend unrein. (3Mo 11,25; 3Mo 16,26; 4Mo 19,7)22Alles, was die unreine Person berührt, wird unrein. Und jeder, der sie berührt, wird bis zum Abend unrein.« (3Mo 5,2; 3Mo 7,21)