1Angenommen, in dem Land, das der HERR, euer Gott, euch zum bleibenden Besitz geben will, wird auf freiem Feld ein Ermordeter gefunden, ohne dass man weiß, wer ihn getötet hat.2Dann sollen eure führenden Männer und Richter zum Fundort gehen und die Entfernung zu den umliegenden Städten feststellen.3In der Stadt, die dem Fundort am nächsten liegt, sollen die führenden Männer eine junge Kuh auswählen, mit der man noch nicht gearbeitet hat und die noch nie in ein Joch gespannt wurde.4Sie bringen die Kuh zu einem Bach, der das ganze Jahr Wasser führt. ´An einer Stelle`, wo keine Äcker sind und nichts gesät wurde, brechen sie ihr das Genick.5Danach treten die Priester aus dem Stamm Levi dazu. Denn der HERR, euer Gott, hat sie dazu erwählt, in seinem Dienst zu stehen und in seinem Namen zu segnen. Ihr Urteilsspruch entscheidet bei strittigen Rechtsfällen und Gewaltverbrechen.6´In ihrer Gegenwart` waschen die führenden Männer der Stadt über der toten Kuh ihre Hände7und erklären ´stellvertretend für die ganze Stadt`: »Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben diesen Mord nicht gesehen.8HERR, vergib deinem Volk Israel, das du ´aus Ägypten` befreit hast. Lege uns nicht das unschuldig vergossene Blut dieses Ermordeten zur Last.[1]« Auf diese Weise wird Sühnung für die Blutschuld erwirkt, und sie wird den Einwohnern der Stadt nicht angerechnet.[2]9Unschuldig vergossenes Blut darf in Israel nicht ungesühnt bleiben.[3] ´Wenn ihr euch danach richtet`, handelt ihr, wie es in den Augen des HERRN richtig ist.
Ehe mit einer kriegsgefangenen Frau
10Angenommen, ihr zieht gegen eure Feinde in den Kampf und der HERR, euer Gott, gibt sie in eure Hand und ihr macht Gefangene.11Vielleicht sieht jemand von euch unter ihnen eine schöne Frau, verliebt sich in sie und will sie heiraten.12Er darf sie mit in sein Haus nehmen. Dort muss sie sich den Kopf kahlscheren, die Nägel schneiden13und die Kleider ablegen, die sie als Gefangene getragen hat. Einen Monat lang darf sie in seinem Haus um ihren Vater und ihre Mutter trauern. Erst danach darf er sie zur Frau nehmen und mit ihr schlafen, und sie ist von nun an seine rechtmäßige Ehefrau.14Wenn sie ihm ´später` nicht mehr gefällt, muss er sie gehen lassen, wohin sie will. Er darf sie nicht als Sklavin verkaufen oder selbst als Sklavin behalten. Denn er hat sie zur Ehe gezwungen[4].
Das Recht des Erstgeborenen darf nicht angetastet werden
15Angenommen, ein Mann hat zwei Frauen und er liebt die eine mehr als die andere. Beide haben ihm einen Sohn geboren, und der älteste Sohn stammt von der weniger geliebten[5] Frau. (5Mo 5,9)16Wenn dieser Mann ´später` sein Erbe unter seinen Söhnen aufteilt, darf er nicht dem Sohn der geliebten Frau das Erstgeburtsrecht zusprechen. Denn der Sohn der weniger geliebten Frau ist der Erstgeborene.17Er muss diesen Sohn als Erstgeborenen anerkennen und ihm doppelt so viel vererben wie seinen anderen Söhnen. Ihn hat er als ersten gezeugt, und darum steht ihm das Erstgeburtsrecht zu.
Der Umgang mit einem rebellischen Sohn
18Angenommen, jemand hat einen rebellischen und ungehorsamen Sohn, der sich weder von seinem Vater noch von seiner Mutter etwas sagen lässt. Sie versuchen es mit Strafen, aber er hört nicht auf sie.19Dann müssen ihn seine Eltern vor die führenden Männer zum ´Gerichtsplatz beim` Stadttor bringen20und zu ihnen sagen: »Unser Sohn hier ist rebellisch und ungehorsam und nicht bereit, auf unsere Ermahnungen zu hören. Er verprasst alles und ist ein Säufer.«21Daraufhin sollen alle Männer der Stadt ihn durch Steinigung hinrichten. Entfernt das Böse aus eurer Mitte! Alle in Israel müssen davon erfahren, damit sie gewarnt sind.
Bestattet einen am Pfahl Aufgehängten noch am selben Tag
22Angenommen, jemand hat ein Verbrechen begangen, auf das die Todesstrafe steht, und wird nach der Hinrichtung an einen Pfahl[6] gehängt.23Dann dürft ihr ihn nicht über Nacht hängen lassen. Ihr müsst ihn unbedingt noch am selben Tag begraben, sonst verunreinigt ihr das Land, das der HERR, euer Gott, euch als bleibenden Besitz geben will. Denn verflucht ist jeder, der am Pfahl endet[7].
1Angenommen, in dem Land, das der HERR, euer Gott, euch zum Besitz gibt, wird jemand ermordet auf einem Feld aufgefunden und es kann nicht aufgeklärt werden, wer den Mord begangen hat.2In diesem Fall sollen eure führenden Männer und Richter dorthin gehen und feststellen, welches die nächstgelegene Stadt ist. (5Mo 34,7)3Die Ältesten dieser Stadt sollen eine junge Kuh nehmen, die noch nie in ein Joch gespannt wurde oder sonstige Arbeiten verrichtet hat.4Sie sollen die Kuh in ein Bachtal führen, in dem weder gepflügt noch gesät wird. Dort sollen sie ihr das Genick brechen.5Dann sollen die levitischen Priester vortreten. Denn der HERR, euer Gott, hat sie erwählt, vor ihm zu dienen und im Namen des HERRN zu segnen. Außerdem sollen sie in allen Rechtsstreitigkeiten und bei allen Gewaltverbrechen ein Urteil fällen. (5Mo 10,8; 5Mo 17,9; 5Mo 19,17)6Die Ältesten jener Stadt, die dem Fundort des Ermordeten am nächsten liegt, sollen nun über der Kuh, deren Genick gebrochen wurde, ihre Hände waschen. (Mt 27,24)7Dann sollen sie sagen: ›Wir haben diesen Mann nicht umgebracht und wir waren auch nicht Zeugen der Tat.8O HERR, vergib deinem Volk, den Israeliten, die du befreit hast. Gib ihnen nicht die Schuld an dem Tod eines unschuldigen Menschen.‹ Auf diese Weise sollen sie von der Schuld des Mordes befreit werden. (4Mo 35,33; Jon 1,14)9Wenn ihr diese Anweisungen befolgt, tut ihr, was in den Augen des HERRN richtig ist. So werdet ihr euer Volk von der Schuld an dem Mord reinigen. (5Mo 19,13)
Die Heirat mit einer Kriegsgefangenen
10Angenommen, ihr zieht gegen eure Feinde in den Krieg und der HERR, euer Gott, gibt sie in eure Hände und ihr macht Gefangene. (Jos 21,44)11Dann kann es sein, dass einer von euch unter den Gefangenen eine schöne Frau sieht, sich in sie verliebt und sie heiraten will.12In diesem Fall soll er sie mit in sein Haus nehmen. Dort soll sie sich den Kopf scheren, ihre Nägel schneiden, (3Mo 14,8; 4Mo 6,9)13die Kleider ihrer Gefangenschaft ausziehen und neue Kleider anziehen. Sie soll in seinem Haus bleiben und einen Monat lang um ihre Eltern trauern. Danach kann er sie heiraten und sie soll seine Frau sein. (Ps 45,11)14Wenn sie ihm dann nicht mehr gefällt, muss er sie gehen lassen, wohin sie will. Er darf sie nicht verkaufen und auch nicht wie eine Sklavin behandeln, denn er hat sie gegen ihren Willen zur Frau genommen. (1Mo 34,2)
Die Rechte der Erstgeborenen
15Angenommen, ein Mann hat zwei Frauen und liebt nur die eine[1], die andere aber nicht. Beide jedoch haben ihm einen Sohn geboren, und der erstgeborene Sohn stammt von der Frau, die er nicht liebt[2].16Wenn dieser Mann seinen Besitz als Erbe unter seinen Söhnen aufteilt, darf er den Sohn der geliebten Frau[3] nicht als Erstgeborenen behandeln. Denn der Sohn der ungeliebten Frau ist eigentlich der Erstgeborene.17Er muss seinen ältesten Sohn, den er zuerst zeugte und dem das Recht des Erstgeborenen zusteht, anerkennen und ihm den doppelten Anteil seines Besitzes vererben, auch wenn dieser der Sohn der ungeliebten Frau ist. (1Mo 49,3)
Der Umgang mit einem rebellischen Sohn
18Angenommen, ein Mann hat einen unbelehrbaren, eigensinnigen Sohn, der seinen Eltern nicht gehorchen will, nicht einmal, wenn sie ihn deswegen bestrafen. (Spr 1,8)19In diesem Fall sollen die Eltern ihren Sohn packen und vor die Ältesten der Stadt zum Gerichtsplatz am Tor bringen.20Sie sollen erklären: ›Unser Sohn ist unbelehrbar und eigensinnig und weigert sich, uns zu gehorchen. Er ist ein Fresser und Säufer.‹21Daraufhin sollen alle Männer dieser Stadt ihn zu Tode steinigen. Auf diese Weise sollt ihr das Böse bei euch beseitigen. Alle Israeliten sollen davon hören, damit sie abgeschreckt werden. (3Mo 20,2; 4Mo 15,35)
Verschiedene Vorschriften
22Wenn jemand ein Verbrechen begangen hat, auf das die Todesstrafe steht, und der Tote nach seiner Hinrichtung an einen Baum gehängt wurde, (Mt 26,65)23dürft ihr den Leichnam nicht über Nacht an dem Baum hängen lassen. Ihr sollt ihn noch am selben Tag bestatten, denn ein auf diese Weise Aufgehängter ist von Gott verflucht. Verunreinigt nicht das Land, das der HERR, euer Gott, euch zum Besitz gibt! (Joh 19,31; Gal 3,13)