2Und Mose redete mit den Häuptern der Stämme Israels und sprach: Dies ist’s, was der HERR geboten hat:3Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, sich von etwas zu enthalten, so soll er sein Wort nicht brechen, sondern alles tun, wie es über seine Lippen gegangen ist. (3Mo 27,2; 4Mo 6,1; 5Mo 23,22; Ri 11,35; Pred 5,3)4Wenn eine Frau dem HERRN ein Gelübde tut oder sich eine Enthaltung auferlegt, solange sie im Hause ihres Vaters und ledig ist,5und wenn ihr Vater hört von ihrem Gelübde oder ihrer Enthaltung, die sie sich auferlegt hat, und er schweigt dazu, so gelten alle ihre Gelübde und jede Enthaltung, die sie sich auferlegt hat.6Wenn aber ihr Vater ihr’s verwehrt an dem Tage, da er’s hört, so gilt keines ihrer Gelübde noch die Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater es ihr verwehrt hat.7Wird sie aber eines Mannes Frau und liegt noch ein Gelübde auf ihr oder hat sie sich unbedacht etwas auferlegt8und ihr Mann hört es und schweigt dazu an demselben Tage, so gilt ihr Gelübde und ihre Enthaltung, die sie sich auferlegt hat.9Wenn aber ihr Mann ihr’s verwehrt an dem Tage, da er’s hört, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr liegt, oder ihre unbedachte Enthaltung, die sie sich auferlegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein.10Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auferlegt hat, das gilt für sie.11Wenn eine Frau im Hause ihres Mannes etwas gelobt oder sich mit einem Eid eine Enthaltung auferlegt (Jer 44,19; Jer 44,25)12und ihr Mann hört es und schweigt dazu und verwehrt es ihr nicht, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie sich auferlegt hat.13Hebt aber ihr Mann ihr Gelübde auf an dem Tage, da er’s hört, so gilt das nicht, was über ihre Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder was sie sich auferlegt hat; denn ihr Mann hat ihr Gelübde aufgehoben, und der HERR wird ihr gnädig sein.14Jedes Gelübde und jeden Eid, durch den sie sich Enthaltung auferlegt hat, kann ihr Mann bekräftigen oder aufheben.15Wenn ihr Mann dazu schweigt bis zum nächsten Tag, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Enthaltungen, die auf ihr liegen, weil er geschwiegen hat an dem Tage, da er’s hörte;16hat er’s aber gehört und hebt es erst später auf, so soll er ihre Schuld tragen.17Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat, zwischen Mann und Frau, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.
1-2Mose sagte dies alles dem Volk, wie der HERR es ihm aufgetragen hatte. Weiter gab er den Stammesoberhäuptern im Auftrag des HERRN die folgenden Anweisungen:3Wenn ein Mann gelobt, dem HERRN etwas zu geben, oder schwört, auf bestimmte Dinge zu verzichten, muss er sein Wort halten und alles tun, was er versprochen hat. (3Mo 27,1; 5Mo 23,22; Pred 5,3)4Wenn eine unverheiratete Frau, die noch im Haus ihres Vaters lebt, ein derartiges Gelübde ablegt,5ist es gültig, sofern ihr Vater, wenn er davon hört, keinen Einspruch erhebt.6Verbietet er ihr aber, das Gelübde zu erfüllen, und zwar noch am selben Tag, an dem er davon erfährt, so ist es damit außer Kraft gesetzt. Der HERR wird ihr keine Schuld anrechnen, wenn sie es nicht erfüllt; denn ihr Vater hat es ihr verwehrt.7Wenn eine Frau vor ihrer Heirat ein Gelübde abgelegt oder unbedacht dem HERRN etwas versprochen hat,8dann bleibt das Gelübde auch nach ihrer Heirat gültig, sofern der Ehemann keinen Einspruch erhebt.9Verbietet er ihr aber, das Gelübde zu erfüllen, und zwar noch am selben Tag, an dem er davon erfährt, so ist es ungültig geworden. Der HERR wird ihr keine Schuld anrechnen, wenn sie es nicht erfüllt.10Eine Witwe oder eine geschiedene Frau jedoch muss alles halten, was sie versprochen hat.11Wenn eine verheiratete Frau dem HERRN irgendein Gelübde ablegt,12dann ist es gültig, sofern der Ehemann keinen Einspruch erhebt.13Verbietet er ihr aber, das Gelübde zu erfüllen, und zwar noch am selben Tag, an dem er davon hört, so ist es ungültig geworden. Der HERR wird ihr keine Schuld anrechnen, wenn sie es nicht erfüllt; denn ihr Mann hat es ihr verwehrt.14Wenn eine Frau dem HERRN etwas gelobt oder schwört, auf etwas zu verzichten, hat der Ehemann das Recht, das Gelübde seiner Frau gelten zu lassen oder aufzuheben.15Wenn er aber nicht am selben Tag, an dem er davon hört, Einspruch erhebt, billigt er durch sein Schweigen das Gelübde seiner Frau.16Erhebt er erst später Einspruch und hindert seine Frau daran, ihr Gelübde zu erfüllen, so macht er und nicht die Frau sich schuldig und er muss die Folgen tragen.17Diese Anweisungen über die Gültigkeit von Gelübden einer unverheirateten oder verheirateten Frau erhielt Mose vom HERRN.
4.Mose 30
Hoffnung für alle
von Biblica1Alle diese Bestimmungen teilte Mose den Israeliten mit.
Wann sind Gelübde von Frauen gültig?
2Danach gab Mose den Oberhäuptern der Stämme Israels erneut eine Weisung vom HERRN weiter:3»Wenn jemand dem HERRN etwas verspricht oder sich mit einem Eid verpflichtet, auf irgendetwas zu verzichten, darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles tun, was er gesagt hat.4Gibt eine junge Frau, die noch bei ihren Eltern lebt, dem HERRN ein Versprechen5und ihr Vater lässt sie gewähren, so hat sie sich daran zu halten.6Erhebt aber ihr Vater am selben Tag, an dem er davon hört, Einwände gegen ihr Gelübde, wird es ungültig. Dann wird der HERR ihr verzeihen, dass sie es nicht einhält.7Wenn eine Frau sich vor ihrer Heirat durch ein Gelübde oder ein leichtfertiges Versprechen zu irgendetwas verpflichtet hat8und ihr Mann dazu schweigt, muss sie ihr Wort halten.9Erhebt er jedoch am selben Tag Einspruch, an dem er davon erfährt, ist sie nicht mehr an ihr Versprechen gebunden. Der HERR wird ihr vergeben, wenn sie in diesem Fall ihr Wort nicht hält.10Ist aber die Frau, die dem Herrn ein Versprechen gibt, verwitwet oder geschieden, so muss sie es erfüllen.11Legt eine verheiratete Frau ein Gelübde ab12und ihr Mann sagt nichts dagegen, muss sie tun, was sie versprochen hat.13Der Mann kann das Gelübde jedoch am selben Tag aufheben, an dem er davon hört. Der HERR wird der Frau verzeihen, dass sie es nicht einhält.14Der Mann hat das Recht, alles für ungültig zu erklären oder zu bestätigen, was seine Frau versprochen hat, ganz gleich ob sie etwas tun oder auf etwas verzichten wollte.15Wenn er sich am Tag, an dem er davon erfährt, nicht dazu äußert, bestätigt er ihr Gelübde. Durch sein Schweigen wird es verbindlich.16Hebt er das Gelübde nach dem ersten Tag auf, trifft ihn allein die Schuld, wenn es gebrochen wird.«17Diese Weisungen erhielt Mose vom HERRN. Sie regeln den Umgang mit Gelübden von verheirateten und unverheirateten Frauen und bestimmen, welchen Einfluss Väter und Ehemänner auf die Gelübde haben.
4.Mose 30
Menge Bibel
1Mose teilte dies alles den Israeliten genau so mit, wie der HERR es ihm geboten hatte.2Darauf sagte Mose zu den Stammeshäuptern der Israeliten: »Folgendes hat der HERR geboten:3Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, durch den er sich zu einer Enthaltung verpflichtet, so darf er sein Wort nicht brechen: genau so, wie er es ausgesprochen hat, soll er es auch ausführen.4Wenn aber eine weibliche Person, die in ihrer Jugend[1] im Hause ihres Vaters lebt, dem HERRN ein Gelübde ablegt oder sich zu einer Enthaltung verpflichtet5und ihr Vater von ihrem Gelübde oder von der Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, Kunde erhält und dann ihr gegenüber dazu schweigt, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein, und auch jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, soll zu Recht bestehen.6Wenn aber ihr Vater an dem Tage, an dem er davon erfährt, ihr die Genehmigung versagt, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Enthaltungen, zu denen sie sich verpflichtet hat, ungültig sein; und der HERR wird ihr verzeihen, weil ihr Vater ihr die Genehmigung versagt hat.7Wenn sie sich dann aber verheiraten sollte, während ihre Gelübde oder ein unbedachter Ausspruch ihrer Lippen, durch den sie sich eine Enthaltung auferlegt hat, für sie noch verbindlich sind,8und ihr Mann erhält Kunde davon, schweigt aber ihr gegenüber an dem Tage, an dem er davon hört, so sollen ihre Gelübde gültig sein, und die Enthaltungen, zu denen sie sich verpflichtet hat, sollen zu Recht bestehen.9Wenn aber ihr Mann an dem Tage, an dem er davon erfährt, ihr die Genehmigung versagt, so macht er dadurch das Gelübde, das auf ihr ruht, und den unbedachten Ausspruch ihrer Lippen, durch den sie sich eine Enthaltung auferlegt hat, ungültig, und der HERR wird ihr verzeihen.10Aber das Gelübde einer Witwe oder einer verstoßenen[2] Frau, alles, wozu sie sich verpflichtet hat, soll für sie verbindlich sein.11Wenn ferner eine Frau im Hause ihres Mannes etwas gelobt oder sich durch einen Eid zu einer Enthaltung verpflichtet hat12und ihr Mann Kunde davon erhält, aber ihr gegenüber dazu schweigt und ihr nicht die Genehmigung versagt, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein, und jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, soll zu Recht bestehen.13Wenn ihr Mann aber an dem Tage, an dem er davon hört, sie für ungültig erklärt hat, so soll nichts von dem, was sie bezüglich ihrer Gelübde und bezüglich der Verpflichtungen zu einer Enthaltung ausgesprochen hat, Gültigkeit haben: ihr Mann hat sie für ungültig erklärt, darum wird der HERR ihr verzeihen.«14»Jedes Gelübde und jedes eidliche Versprechen einer Enthaltung behufs einer Selbstkasteiung kann ihr Mann für gültig und ebenso für ungültig erklären.15Wenn aber ihr Mann von einem Tage bis zum andern stillschweigt, so bestätigt er dadurch alle ihre Gelübde oder alle die Enthaltungen, die auf ihr ruhen; er hat sie dadurch bestätigt, daß er ihr gegenüber an dem Tage, an welchem er Kunde davon erhielt, geschwiegen hat.16Wenn er sie aber erst später aufhebt, nachdem er schon vorher davon gehört hat, so hat er die Verschuldung (seiner Frau) zu tragen.«17Das sind die Verordnungen, die der HERR dem Mose geboten hat, damit sie Geltung haben zwischen einem Manne und seiner Frau und zwischen einem Vater und seiner Tochter, solange diese in ihrer Jugend[3] im Hause ihres Vaters lebt.