1»Diese Anweisungen gelten für das besonders heilige Schuldopfer:2Das Tier für das Schuldopfer soll an derselben Stelle wie die Tiere für das Brandopfer geschlachtet werden. Sein Blut wird ringsum an den Altar gesprengt.3Alles Fett muss mir dargebracht werden: der Fettschwanz, das Fett über den Eingeweiden,4die Nieren mit dem Fett, das sie bedeckt, sowie der Fettlappen an der Leber.5Der Priester verbrennt alles auf dem Altar, es ist ein Schuldopfer für mich, den HERRN.6Alle männlichen Angehörigen der Priester dürfen von dem Fleisch essen. Sie sollen es im Bereich des Heiligtums verzehren, denn es gehört zum Opfer und ist darum besonders heilig.7Für das Sünd- und für das Schuldopfer gilt ein und dasselbe: Der Priester, der das Opfer darbringt und damit Sühne erwirkt, soll das Fleisch bekommen.8Darüber hinaus steht ihm das Fell jedes Tieres zu, das er als Brandopfer für jemanden darbringt.9Alle Speiseopfer, die im Ofen gebacken, im Topf oder auf dem Backblech zubereitet werden, sollen dem Priester gehören, der sie darbringt.10Jedes andere Speiseopfer – ganz gleich ob das Mehl mit oder ohne Öl dargebracht wird – sollen alle Priester, die Nachkommen Aarons, unter sich aufteilen.«
Weitere Anweisungen für das Friedensopfer
11»Folgende Anweisungen gelten für das Friedensopfer, das jemand mir, dem HERRN, darbringt:12Geschieht es aus Dankbarkeit, dann sollen außer dem Tier noch Kuchen dargebracht werden, ohne Sauerteig und mit Öl vermengt gebacken, dazu ungesäuertes, mit Öl bestrichenes Fladenbrot sowie feines Weizenmehl, das ebenfalls mit Öl angereichert wurde.13Dazu kommen noch Brote aus Sauerteig.14Von jeder Gabe soll der Opfernde einen Teil mir, dem HERRN, weihen. Dieser Anteil fällt dann dem Priester zu, der das Blut des Opfertieres an den Altar sprengt.15Das Fleisch muss noch am selben Tag verzehrt werden, an dem das Tier geschlachtet wurde; nichts davon darf bis zum nächsten Morgen übrig bleiben.16Nur wenn das Opfer freiwillig dargebracht wird oder um ein Gelübde einzulösen, kann das Fleisch auch noch am nächsten Tag gegessen werden.17Am dritten Tag aber müssen die Fleischreste verbrannt werden.18Wer am dritten Tag doch noch davon isst, wird meine Gnade nicht erfahren, denn ich werde sein Opfer nicht annehmen. Es ist dann unrein, und wer davon isst, lädt Schuld auf sich.19Kommt das Fleisch mit irgendetwas Unreinem in Berührung, darf es nicht verzehrt werden; man soll es verbrennen. Doch sonst darf jeder davon essen, der rein ist.20Wenn jemand, der vor mir als unrein gilt, vom Fleisch des Friedensopfers isst, das mir, dem HERRN, geweiht ist, hat er sein Leben verwirkt. Er darf nicht länger zur Gemeinschaft eures Volkes gehören.21Auch wenn jemand mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist – mit einem unreinen Menschen, einem unreinen Tier oder mit irgendetwas, das ich, der HERR, verabscheue – und dann vom Fleisch des Friedensopfers isst, muss er aus dem Volk ausgeschlossen werden und sterben.«
Verbot von Fett- und Blutgenuss
22Weiter sagte der HERR zu Mose:23»Richte den Israeliten aus: Ihr dürft kein Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen essen!24Das Fett verendeter oder gerissener Tiere könnt ihr zu jedem Zweck verwenden, aber ihr dürft es auf keinen Fall verzehren!25Wer das Fett von Tieren isst, die man mir, dem HERRN, als Opfer darbringt, verdient den Tod. Ein solcher Mensch darf nicht länger zu eurem Volk gehören!26Ihr dürft auch kein Blut verzehren, weder vom Vieh noch von Vögeln, wo immer ihr wohnt.27Jeder, der Fleisch isst, das noch Blut enthält, hat sein Leben verwirkt und muss aus dem Volk ausgeschlossen werden!«
Der Anteil der Priester an den Opfergaben
28Der HERR befahl Mose,29den Israeliten dies weiterzusagen: »Wer ein Friedensopfer darbringt, soll einen Teil davon mir, dem HERRN, weihen:30das Fett des Tieres und das Bruststück. Beides muss er selbst zum Altar bringen und das Fleisch dort hin- und herschwingen.31Dieses Stück überlässt er den Priestern. Dann verbrennt einer der Priester das Fett auf dem Altar.32Ihm soll die rechte hintere Keule des Opfertieres gehören.33Sie ist sein festgesetzter Anteil, wenn er das Blut und das Fett des Tieres darbringt.34Von allen Friedensopfern der Israeliten habe ich das Bruststück und die rechte hintere Keule den Priestern gegeben. Dieser Anteil steht ihnen für alle Zeiten zu,35und zwar vom Tag ihrer Priesterweihe an.36Ich, der HERR, habe befohlen, dass sie von den Israeliten diese Abgabe bekommen sollen, sobald sie ihren Dienst als Priester beginnen. Das gilt für alle Generationen.«37Dies sind die Bestimmungen für das Brand-, Speise-, Sünd- und Schuldopfer, das Einsetzungs- und Friedensopfer.38Der HERR gab sie Mose auf dem Berg Sinai in der Wüste und forderte die Israeliten auf, ihre Opfergaben ihm, dem HERRN, zu bringen.
1Die folgenden Anweisungen betreffen das Schuldopfer, das besonders heilig ist. (3Mo 5,14)2Das Schuldopfer soll man an der Stelle schlachten, an der auch die Brandopfer geschlachtet werden. Der Dienst tuende Priester soll das Blut des Opfertieres ringsum an die Seiten des Altars sprengen. (3Mo 1,11)3Dann soll er das ganze Fett darbringen: den Fettschwanz, das Fett, das die Innereien umgibt, (3Mo 3,3)4die beiden Nieren mit dem Fett, das an ihnen und an den Lenden sitzt, und den Leberlappen, der bei den Nieren abgetrennt werden soll.5Diese Teile soll der Priester danach als Opfer auf dem Altar verbrennen; es ist ein Schuldopfer.6Alle männlichen Angehörigen der Priesterfamilie dürfen von dem Fleisch essen. Sie sollen es an einem heiligen Ort essen, denn es ist besonders heilig. (3Mo 6,11; 4Mo 18,10)7Für das Fleisch von Sünd- und Schuldopfern gilt das Gleiche: Es gehört dem Priester, der die Wiedergutmachungszeremonie vollzogen hat. (3Mo 14,13)8Dem Priester, der für jemanden ein Brandopfer darbringt, gehört auch das Fell des Opfertieres.9Ebenso gehört jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken oder in einer Pfanne oder auf einem Backblech zubereitet wurde, dem Priester, der es darbringt. (3Mo 2,5)10Alle anderen Speiseopfer, sei es mit Öl vermischtes oder trockenes Mehl, sollen unter allen Nachkommen Aarons aufgeteilt werden.
Weitere Anweisungen für das Friedensopfer
11Folgende Anweisungen betreffen das Friedensopfer, das dem HERRN dargebracht wird. (3Mo 3,1)12Wenn jemand ein Friedensopfer als Dankopfer darbringt, soll er zum Tieropfer außerdem noch ungesäuerte, mit Öl vermischte Kuchen sowie ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und mit Öl vermischtes Mehl darbringen; (3Mo 2,4; 4Mo 6,15)13darüber hinaus soll dem Dankopfer noch gesäuertes Brot beigegeben werden. (3Mo 2,12; 3Mo 23,17)14Von jeder Brotsorte soll dem HERRN ein Stück als Gabe gebracht werden. Das Brot soll danach dem Priester gehören, der das Blut des Opfertieres an den Altar gesprengt hat.15Das Fleisch muss noch am selben Tag, an dem es dargebracht wird, verzehrt werden und darf nicht bis zum nächsten Morgen aufbewahrt werden. (3Mo 22,29)16Wenn jemand jedoch aufgrund eines Gelübdes oder freiwillig ein Opfer darbringt, soll das Fleisch am selben Tag gegessen werden; was davon übrig bleibt, darf aber auch noch am folgenden Tag verzehrt werden. (3Mo 19,6)17Sind am dritten Tag noch Fleischreste übrig, müssen sie allerdings verbrannt werden. (2Mo 12,10)18Wenn jemand noch am dritten Tag vom Fleisch des Friedensopfers isst, wird das Opfer vom HERRN nicht angenommen. Es hat keinerlei Wert mehr für den, der das Opfer dargebracht hat. Denn dann ist das Fleisch unrein und wer davon isst, muss die Folgen seiner Sünde tragen.19Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht verzehrt werden; es muss verbrannt werden. Das Opferfleisch darf nur von Menschen gegessen werden, die rein sind. (3Mo 11,47)20Wenn jemand unrein ist und dennoch vom Fleisch eines Friedensopfers isst, das dem HERRN dargebracht wurde, soll er aus dem Volk ausgestoßen und getötet werden. (1Mo 17,14; 3Mo 22,3; 4Mo 19,13)21Wenn jemand etwas Unreines berührt – sei es einen unreinen Menschen, ein unreines Tier oder sonst irgendetwas Unreines – und dann Fleisch von einem Friedensopfer für den HERRN isst, soll er aus dem Volk ausgestoßen und getötet werden.‹« (3Mo 5,2)
Das Verbot, Blut und Fett zu verzehren
22Dann sprach der HERR zu Mose:23»Gib den Israeliten folgende Anweisungen: ›Ihr sollt kein Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen essen.24Das Fett eines tot aufgefundenen oder von einem wilden Tier gerissenen Tieres dürft ihr niemals essen; ihr dürft es aber zu sonstigen Zwecken verwenden. (2Mo 22,30; 3Mo 17,15)25Wer Fett von einem Opfertier isst, von dem Teile als Opfer für den HERRN auf dem Altar verbrannt wurden, muss aus dem Volk ausgestoßen und getötet werden.26Ihr dürft das Blut eines Vogels genauso wenig essen wie das Blut irgendeines anderen Tieres, wo ihr auch lebt. (1Mo 9,4; 3Mo 17,10; Apg 15,20)27Wer Blut isst, soll aus dem Volk ausgestoßen und getötet werden.‹«
Ein Anteil für die Priester
28Dann sprach der HERR zu Mose:29»Gib den Israeliten folgende Anweisungen: ›Wenn jemand dem HERRN ein Friedensopfer darbringt, soll er ihm einen Teil davon als besondere Opfergabe bringen. (3Mo 3,1)30Mit eigenen Händen soll er das Fett, das als Opfer für den HERRN auf dem Altar verbrannt wird, zusammen mit dem Bruststück darbringen. Das Bruststück soll er als Weihegabe in einer symbolischen Opferhandlung vor dem HERRN hin und her schwingen. (2Mo 29,26; 3Mo 8,29; 4Mo 6,20)31Dann soll der Priester das Fett auf dem Altar verbrennen, das Brustfleisch jedoch steht Aaron und seinen Nachkommen zu. (3Mo 7,34; 4Mo 18,11)32Auch die rechte Keule eures Friedensopfers sollt ihr den Priestern als heilige Abgabe überlassen. (4Mo 18,18)33Demjenigen von den Nachkommen Aarons, der das Blut und das Fett des Friedensopfers dargebracht hat, soll die rechte Keule als sein Anteil am Opfertier gehören.34Denn ich habe die Brust und die rechte Keule als Weihegaben von den Friedensopfern der Israeliten angenommen und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Nachkommen. Dieser Anteil steht ihnen von den Israeliten für alle Zeiten zu. (2Mo 29,22; 3Mo 10,15)35Vom Zeitpunkt ihrer Priesterweihe an steht Aaron und seinen Nachkommen dieser Anteil aus den Opfern, die für den HERRN auf dem Altar verbrannt werden, zu.36Der HERR hat befohlen, dass die Israeliten den Priestern diesen Anteil vom Zeitpunkt ihrer Salbung an zukommen lassen sollen. Diese Vorschrift gilt für alle kommenden Generationen.‹« (2Mo 29,22; 2Mo 40,13)37Dies sind die Anweisungen für das Brandopfer, das Speiseopfer, das Sündopfer, das Schuldopfer, das Einsetzungsopfer und das Friedensopfer.38Der HERR gab Mose diese Gesetze in der Wüste auf dem Berg Sinai, als er die Israeliten anwies dem HERRN ihre Opfer zu bringen. (3Mo 26,46)
3.Mose 7
Gute Nachricht Bibel 2018
von Deutsche Bibelgesellschaft1Für das Wiedergutmachungsopfer gilt die Vorschrift: Das Fleisch dieses Opfers ist etwas besonders Heiliges. (3Mo 5,15; 4Mo 18,8)2Genau wie beim Brandopfer muss das Opfertier rechts neben dem Altar vor dem Heiligen Zelt geschlachtet werden. Der Priester sprengt das Blut ringsum an den Altar.3-5Die besten Stücke gehören dem HERRN, nämlich der Fettschwanz, das Fett an den Eingeweiden, die beiden Nieren mit dem Nierenfett und der Fettlappen an der Leber. Sie werden vom Priester auf dem Altar als Wiedergutmachungsopfer verbrannt.6Das Fleisch dürfen die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien essen, aber nur an geweihter Stätte; denn es ist etwas besonders Heiliges.7Wie beim Sühneopfer, so fällt auch beim Wiedergutmachungsopfer das Fleisch dem Priester zu, der das Opfer darbringt.8Beim Brandopfer eines Einzelnen gehört dem amtierenden Priester das Fell des Opfertieres.9Auch jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken oder in der Pfanne oder auf einer Platte zubereitet ist, fällt dem Priester zu, der es darbringt.10Die übrigen Speiseopfer dagegen, ob mit oder ohne Öl dargebracht, werden unter allen Priestern aufgeteilt.
Weitere Anweisungen für Mahlopfer
11Für das Mahlopfer gilt folgende Vorschrift: (3Mo 3,1)12Wird es als Dankopfer dargebracht, so sollen außer dem Opfertier noch Ringbrote aus Weizenmehl, das mit Olivenöl vermengt ist, und mit Öl bestrichene Fladen dargebracht werden. Beides muss ohne Sauerteig zubereitet werden. Dazu kommt Ringbrot aus feinem Mehl, das mit Öl verrührt worden ist.13Zusätzlich kann auch noch Brot mit Sauerteig dargebracht werden.14Von jeder Art Brot hebt der Opfernde ein Stück vor dem Altar des HERRN in die Höhe; dieser Anteil fällt dem Priester zu, der das Blut des Opfertieres an den Altar sprengt.15Das Fleisch eines Dankopfers muss an dem Tag gegessen werden, an dem das Opfer dargebracht wird. Es darf nichts bis zum anderen Morgen übrig bleiben.16Wird das Mahlopfer aufgrund eines Gelübdes oder aus freien Stücken dargebracht, so kann auch noch am folgenden Tag von dem Fleisch gegessen werden.17Aber was am dritten Tag übrig ist, muss verbrannt werden.18Wenn jemand trotzdem noch von dem Fleisch des Opfertieres isst, bringt das Opfer ihm nicht das Wohlwollen des HERRN; es wird ihm nicht angerechnet. Noch schlimmer: Es ist dem HERRN zuwider, und wer davon isst, muss es büßen.19Auch Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen, sondern muss verbrannt werden. Nur wer rein ist, darf am Opfermahl teilnehmen.20Das Opferfleisch ist dem HERRN geweiht. Wer im Zustand der Unreinheit davon isst, hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.21Dasselbe gilt für jemand, der etwas Unreines berührt, irgendeine menschliche Ausscheidung oder ein unreines Tier, und trotzdem von dem Opferfleisch isst; ein solcher Mensch hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.
Verbot des Genusses von Fett und Blut
22-23Für das ganze Volk erhielt Mose vom HERRN die Anweisung: Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder vom Rind noch vom Schaf noch von der Ziege.24Fett von verendeten oder gerissenen Tieren dürft ihr für alle möglichen Zwecke verwenden, aber auf keinen Fall essen.25Wer von dem Fett eines Tieres isst, das dem HERRN als Opfer dargebracht werden kann, hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.26Genauso wenig dürft ihr Blut essen, weder von Vögeln noch von anderen Tieren. Das gilt für euch an allen euren Wohnsitzen. (3Mo 17,10)27Auch wer Blut isst, hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.
Der Anteil der Priester
28-29Noch eine weitere Anweisung erhielt Mose für das ganze Volk: Wer ein Opfermahl feiert, muss einen Teil des Opfertieres dem HERRN darbringen. (3Mo 3,1)30Mit eigener Hand bringt er die Teile herbei, die für den HERRN bestimmt sind: die Fettstücke und die Fleischstücke von der Brust. Die Bruststücke übereignet er symbolisch dem HERRN; (2Mo 29,26)31dann bekommen sie die Priester als ihren Anteil. Die Fettstücke werden auf dem Altar verbrannt.32Auch die rechte Hinterkeule zählt zum Priesteranteil.33Sie fällt dem Priester zu, der dem HERRN das Blut und das Fett des Mahlopfertieres darbringt.34-36Die Brust und die rechte Hinterkeule der Tiere, die die Israeliten dem HERRN als Mahlopfer darbringen, bestimmt der HERR zum Anteil des Priesters Aaron und seiner Söhne. Diese Stücke stehen Aaron und allen seinen Nachkommen als Anteil am Opfer zu, sobald sie in den Priesterdienst eingesetzt sind. Die Israeliten sind verpflichtet, den Priestern diesen Anteil zu geben. Diese Vorschrift gilt für alle Zukunft. (5Mo 18,3)37Dies sind die Anordnungen für das Brandopfer, das Speiseopfer, das Sühneopfer, das Wiedergutmachungsopfer, das Mahlopfer und das Opfer bei der Einsetzung der Priester.38Der HERR gab diese Anweisungen Mose auf dem Berg Sinai. Damals befahl er den Israeliten, ihm Opfergaben darzubringen.