1Wenn ein Mann eine Frau geheiratet hat und ihr Ehemann geworden ist, sie ihm dann aber nicht gefällt, weil er an ihr etwas Anstößiges entdeckt, wenn er ihr dann eine Scheidungsurkunde ausstellt, sie ihr übergibt und sie aus seinem Haus fortschickt, (Mt 5,1; Mk 10,4)2sie sein Haus verlässt, die Frau eines anderen Mannes wird,3wenn dann der zweite Mann sie nicht mehr liebt, ihr eine Scheidungsurkunde ausstellt, sie ihr übergibt und sie aus seinem Haus fortschickt oder wenn der andere Mann, der sie geheiratet hat, stirbt,4dann darf sie ihr erster Mann, der sie fortgeschickt hat, nicht wieder heiraten, sodass sie wieder seine Frau würde, nachdem sie für ihn unberührbar geworden ist. Das wäre dem HERRN ein Gräuel. Du sollst das Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, nicht der Sünde verfallen lassen.
Befreiung Neuvermählter vom Kriegsdienst
5Wenn ein Mann neuvermählt ist, muss er nicht mit dem Heer ausrücken. Man soll auch keine andere Leistung von ihm verlangen. Ein Jahr lang darf er frei von Verpflichtungen zu Hause bleiben und die Frau, die er geheiratet hat, erfreuen. (5Mo 20,7)
Verbotenes Pfandgut
6Man darf nicht die Handmühle oder den oberen Mühlstein als Pfand nehmen; denn dann nimmt man das Leben selbst als Pfand.
Menschenraub
7Wenn ein Mann dabei ertappt wird, wie er einen seiner Brüder, einen Israeliten, entführt, ihn als Sklaven kennzeichnet und verkauft, dann soll dieser Entführer sterben. Du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. (2Mo 21,16; 5Mo 5,19; 5Mo 13,6)
Aussatz
8Nimm dich in Acht, wenn Aussatz als Seuche auftritt! Achte genau auf alles, wozu euch die levitischen Priester anweisen, und haltet es! So wie ich es ihnen aufgetragen habe, sollt ihr darauf achten und es halten. (3Mo 13,1; 5Mo 10,8)9Denkt an das, was der HERR, dein Gott, als ihr aus Ägypten zogt, unterwegs mit Mirjam getan hat! (4Mo 12,10)
Pfandeinbringung und Pfandbehandlung
10Wenn du einem andern irgendein Darlehen gibst, sollst du, um das Pfand zu holen, nicht sein Haus betreten. (Hes 18,5)11Du sollst draußen stehen bleiben und der Mann, dem du das Darlehen gibst, soll dir ein Pfand nach draußen bringen.12Wenn er in Not ist, sollst du sein Pfand nicht über Nacht behalten.13Bei Sonnenuntergang sollst du ihm sein Pfand zurückgeben. Dann kann er in seinem Mantel schlafen, er wird dich segnen und du wirst vor dem HERRN, deinem Gott, im Recht sein. (2Mo 22,25; 5Mo 6,25)
Lohnauszahlung an den Tagelöhner
14Du sollst einen notleidenden und armen Tagelöhner unter deinen Brüdern oder unter den Fremden, die in deinem Land innerhalb deiner Stadtbereiche wohnen, nicht ausbeuten.[1] (3Mo 19,13; 5Mo 15,9; Mal 3,5; Mt 20,8; Jak 5,4; Tob 4,14)15An dem Tag, an dem er arbeitet, sollst du ihm auch seinen Lohn geben. Die Sonne soll darüber nicht untergehen; denn er ist in Not und lechzt danach. Dann wird er nicht den HERRN gegen dich anrufen und es wird keine Strafe für eine Sünde über dich kommen. (5Mo 15,9)
Verbot der Sippenhaft
16Väter sollen nicht wegen ihrer Söhne und Söhne nicht wegen ihrer Väter mit dem Tod bestraft werden. Jeder soll nur für sein eigenes Verbrechen mit dem Tod bestraft werden. (5Mo 7,10; 2Kön 14,6; Hes 18,20)
Der sozial Schwache
17Du sollst das Recht von Fremden, die Waisen sind, nicht beugen; du sollst das Kleid einer Witwe nicht als Pfand nehmen. (2Mo 22,20; 2Mo 23,9; 5Mo 14,29; 5Mo 27,19)18Denk daran: Als du in Ägypten Sklave warst, hat dich der HERR, dein Gott, dort freigekauft. Darum mache ich es dir zur Pflicht, diese Bestimmung einzuhalten. (5Mo 5,15)
Die vergessene Garbe
19Wenn du dein Feld aberntest und eine Garbe auf dem Feld vergisst, sollst du nicht umkehren, um sie zu holen. Sie soll den Fremden, Waisen und Witwen gehören, damit der HERR, dein Gott, dich bei jeder Arbeit deiner Hände segnet. (3Mo 19,9; 3Mo 23,22; 5Mo 28,12; Rut 2,1)
Nachlese
20Wenn du einen Ölbaum abgeklopft hast, sollst du nicht auch noch die Zweige absuchen. Was noch hängt, soll den Fremden, Waisen und Witwen gehören.21Wenn du in deinem Weinberg die Trauben geerntet hast, sollst du keine Nachlese halten. Sie soll den Fremden, Waisen und Witwen gehören. (3Mo 19,10)22Denk daran: Du bist in Ägypten Sklave gewesen. Darum mache ich es dir zur Pflicht, diese Bestimmung einzuhalten. (5Mo 5,15)
1Wenn jemand eine Frau nimmt und sie heiratet, sie ihm dann aber nicht mehr gefällt, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, und er ihr einen Scheidebrief schreibt und aushändigt und sie so aus seinem Haus verstösst (Jes 50,1; Jer 3,8; Mt 1,19; Mt 5,31)2und wenn sie dann sein Haus verlässt und geht und die Frau eines anderen Mannes wird3und dieser zweite Mann sie auch nicht mehr liebt und ihr einen Scheidebrief schreibt und aushändigt und sie so aus seinem Haus verstösst oder wenn der zweite Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hat,4dann darf ihr erster Mann, der sie verstossen hat, sie nicht wieder zur Frau nehmen, nachdem sie unrein geworden ist, denn das verabscheut der HERR, und du sollst das Land, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbbesitz gibt, nicht mit Sünde beladen. (Jer 3,1)5Wenn sich jemand eine neue Frau genommen hat, muss er nicht mit dem Heer ausziehen, und man soll ihm nichts auferlegen. Er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und seine Frau glücklich machen, die er genommen hat. (5Mo 20,7)
Gebote der Menschlichkeit
6Man soll die Handmühle oder den oberen Mühlstein nicht als Pfand nehmen, denn damit würde man das Leben als Pfand nehmen.7Wenn jemand dabei ertappt wird, dass er einen von seinen Brüdern, einen Israeliten, stiehlt und ihn als Sklaven behandelt oder verkauft, soll dieser Dieb sterben. So sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (2Mo 21,16)8Achte bei der Plage des Aussatzes darauf, alles genau zu beachten und danach zu handeln, was euch die levitischen Priester lehren. Was ich ihnen geboten habe, das sollt ihr beachten und danach handeln. (3Mo 14,8)9Denke daran, was der HERR, dein Gott, an Mirjam getan hat auf dem Weg, als ihr ausgezogen seid aus Ägypten. (4Mo 12,10)10Wenn du deinem Nächsten irgendetwas leihst, sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ein Pfand von ihm zu nehmen.11Draussen sollst du stehen bleiben, und der, dem du leihst, soll das Pfand zu dir herausbringen.12Und ist es ein armer Mann, dann sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen,13sondern du sollst ihm sein Pfand zurückgeben, wenn die Sonne untergeht, dann kann er in seinem Mantel schlafen, und er wird dich segnen. So wirst du gerecht sein vor dem HERRN, deinem Gott. (2Mo 6,25; 2Mo 22,25)14Du sollst einen armen und bedürftigen Tagelöhner nicht bedrücken, weder einen deiner Brüder noch einen Fremden in deinem Land, an deinem Ort. (3Mo 15,9; 3Mo 19,13)15Am selben Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll darüber nicht untergehen, denn er ist arm und sehnt sich danach. Sonst ruft er den HERRN gegen dich an, und es trifft dich Strafe.16Die Väter sollen nicht mit den Kindern getötet werden, und die Kinder sollen nicht mit den Vätern getötet werden, ein jeder soll für seine eigene Sünde getötet werden. (2Kön 14,6; Jer 31,30; Hes 18,4)17Du sollst das Recht des Fremden und der Waise nicht beugen und das Kleid der Witwe nicht als Pfand nehmen, (5Mo 10,18; 5Mo 27,19)18sondern du sollst daran denken, dass du Sklave gewesen bist in Ägypten und dass der HERR, dein Gott, dich von dort befreit hat. Darum gebiete ich dir, dass du so handelst. (5Mo 5,15)19Wenn du auf deinem Feld deine Ernte schneidest und eine Garbe auf dem Feld vergisst, sollst du nicht umkehren, um sie zu holen. Dem Fremden, der Waise und der Witwe soll sie gehören, damit der HERR, dein Gott, dich segnet bei aller Arbeit deiner Hände. (3Mo 19,9)20Wenn du deinen Ölbaum abklopfst, sollst du danach nicht die Zweige absuchen; dem Fremden, der Waise und der Witwe soll es gehören.21Wenn du in deinem Weinberg Lese hältst, sollst du keine Nachlese halten. Dem Fremden, der Waise und der Witwe soll es gehören.22Und du sollst daran denken, dass du Sklave gewesen bist in Ägypten; darum gebiete ich dir, dass du so handelst. (5Mo 5,15)