Verordnungen für das Opfer der roten Kuh und das Reinigungswasser
1Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron und sprach:2Dies ist die Ordnung des Gesetzes, das der HERR geboten hat, indem er sprach: Rede zu den Söhnen Israel, dass sie dir eine rote junge Kuh bringen, ohne Fehler, an der kein Makel ist, auf die ⟨noch⟩ kein Joch gekommen ist; (3Mo 1,3; 5Mo 21,3)3und ihr sollt sie dem Priester Eleasar übergeben, und er soll sie vor das Lager hinausführen, und man soll sie vor ihm schlachten.4Und der Priester Eleasar nehme ⟨etwas⟩ von ihrem Blut mit seinem Finger und sprenge von ihrem Blut siebenmal gegen die Vorderseite des Zeltes der Begegnung hin. (3Mo 4,6)5Und man soll die junge Kuh vor seinen Augen verbrennen; ihre Haut und ihr Fleisch und ihr Blut samt ihrem Mageninhalt[1] soll man verbrennen. (2Mo 29,14)6Und der Priester soll Zedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es mitten in den Brand der jungen Kuh werfen. (3Mo 14,4)7Und der Priester soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und danach soll er in das Lager ⟨zurück⟩gehen; und der Priester wird unrein sein bis zum Abend. (3Mo 11,25; 3Mo 16,28; 4Mo 19,21; Hebr 9,10)8Und der sie verbrennt, soll seine Kleider mit Wasser waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis zum Abend. (3Mo 11,25; 3Mo 16,28; 4Mo 19,21; Hebr 9,10)9Und ein reiner Mann soll die Asche der jungen Kuh einsammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten[2], und sie soll für die Gemeinde der Söhne Israel aufbewahrt werden für das Wasser der Reinigung[3]; es ist eine Entsündigung. (4Mo 8,7; 4Mo 31,23; Hebr 9,13)10Und der die Asche der jungen Kuh eingesammelt hat, soll seine Kleider waschen, und er wird unrein sein bis zum Abend. Und es soll den Söhnen Israel und dem Fremden, der in ihrer Mitte weilt, zur ewigen Ordnung sein. (3Mo 11,25; 3Mo 16,28; 4Mo 19,21; Hebr 9,10)11Wer einen Toten berührt, die Leiche irgendeines Menschen[4], der wird sieben Tage unrein sein. (3Mo 21,1; 4Mo 5,2; 4Mo 6,6; 4Mo 9,6; Hes 39,12; Hes 44,26)12Dieser soll sich am dritten Tag damit entsündigen, und am siebten Tag wird er rein sein; und wenn er sich nicht entsündigt am dritten Tag, dann wird er am siebten Tag nicht rein sein. (3Mo 14,7; 4Mo 31,19)13Jeder, der einen Toten berührt, die Leiche[5] eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung des HERRN unrein gemacht; und diese Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Wasser der Reinigung[6] nicht auf ihn gesprengt wurde, ist er unrein; seine Unreinheit ist noch an ihm. (2Mo 30,33; 3Mo 15,31; 3Mo 22,4; 4Mo 9,13)14Dies ist das Gesetz, wenn ein Mensch in einem Zelt stirbt: Jeder, der in das Zelt geht, und jeder, der in dem Zelt ist, wird sieben Tage unrein sein. (3Mo 21,1; 4Mo 5,2; 4Mo 6,6; 4Mo 9,6; Hes 39,12; Hes 44,26)15Und jedes offene Gefäß, auf dem kein festgebundener Deckel ist, wird unrein sein. – (3Mo 11,32)16Und jeder, der auf freiem Feld einen mit dem Schwert Erschlagenen oder einen Verstorbenen oder die Knochen eines Menschen oder ein Grab berührt, wird sieben Tage unrein sein. (3Mo 21,1; 4Mo 5,2; 4Mo 6,6; 4Mo 9,6; Hes 39,12; Hes 44,26)17Und man soll für den Unreinen ⟨etwas⟩ von dem Staub des zur Entsündigung Verbrannten nehmen und lebendiges[7] Wasser darauf in ein Gefäß geben;18und ein reiner Mann soll ein Ysop⟨büschel⟩ nehmen und es in das Wasser eintauchen und soll ⟨etwas⟩ auf das Zelt sprengen und auf alle Gefäße und auf die Personen, die dort sind, und auf den, der die Knochen oder den Erschlagenen oder den Verstorbenen oder das Grab berührt hat. (Ps 51,9)19Und zwar soll der Reine den Unreinen am dritten Tag und am siebten Tag besprengen und ihn am siebten Tag entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und am Abend wird er rein sein. – (4Mo 31,24)20Und wenn jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, dann soll diese Seele ausgerottet werden aus der Mitte der Versammlung; denn er hat das Heiligtum des HERRN unrein gemacht; das Wasser der Reinigung[8] ist nicht auf ihn gesprengt worden, er ist unrein. (2Mo 30,33; 3Mo 15,31; 3Mo 17,16; 3Mo 22,4; 4Mo 9,13)21Das soll ihnen zur ewigen Ordnung sein. Und wer das Wasser der Reinigung[9] sprengt, soll seine Kleider waschen; und wer das Wasser der Reinigung berührt, wird unrein sein bis zum Abend. (2Mo 27,21; 4Mo 19,7)22Und alles, was der Unreine berührt, wird unrein sein; und wer[10] ihn berührt, wird unrein sein bis zum Abend. (3Mo 15,1; 4Mo 19,7; Hag 2,13)
1Der HERR sprach zu Mose und Aaron:2»Ich gebe euch jetzt eine besondere Anweisung: Lasst euch von den Israeliten eine junge, rotbraune Kuh bringen, die gesund und ohne Fehler ist und noch kein Joch getragen hat.3Gebt sie dem Priester Eleasar. Er soll sie vor das Lager führen und dort schlachten lassen.4Dann soll er seinen Finger in ihr Blut tauchen und es siebenmal in Richtung der Vorderseite des heiligen Zeltes sprengen.5Die Kuh soll in seiner Gegenwart ganz verbrannt werden, mit Fell, Fleisch, Blut und Eingeweiden.6In das Feuer wirft der Priester etwas Zedernholz, ein Büschel Ysop und karmesinrote Wolle.7Danach wäscht er seine Kleidung und seinen Körper mit Wasser. Nun kann er ins Lager zurückkehren, ist aber bis zum Abend unrein.8Auch der Mann, der die Kuh verbrannt hat, soll seine Kleider und sich selbst mit Wasser waschen. Er ist ebenfalls bis zum Abend unrein.9Ein anderer Mann, der nicht unrein ist, soll die Asche der Kuh zusammenkehren und an einen reinen Ort außerhalb des Lagers bringen. Dort soll sie aufbewahrt werden. Mit der Asche wird das Reinigungswasser zubereitet, das die Israeliten von Unreinheit befreit.10Auch der Mann, der die Asche getragen hat, soll seine Kleidung waschen; er ist ebenfalls bis zum Abend unrein. Was ich euch jetzt sage, gilt für alle Zeiten und für alle Menschen in Israel, für die Einheimischen ebenso wie für die Ausländer:11Wer einen Toten berührt, ist sieben Tage lang unrein, ganz gleich, wer der Verstorbene war.12Am dritten und siebten Tag soll er sich mit dem Reinigungswasser besprengen lassen, so dass er danach wieder rein ist. Wenn er dies nicht tut, dann ist er nach einer Woche immer noch unrein.13Da er eine Leiche berührt hat und sich nicht reinigen lässt, beschmutzt er die Wohnung des HERRN. Er hat sein Leben verwirkt und muss aus dem Volk Israel ausgeschlossen werden.14Wenn jemand in einem Zelt stirbt, dann ist jeder, der sich gerade dort aufhält oder hineingeht, sieben Tage lang unrein.15Auch jedes Gefäß im Zelt, das nicht fest verschlossen ist, wird unrein.16Sieben Tage unrein ist auch jeder, der im Freien einen Toten berührt, ganz gleich, ob dieser umgebracht wurde oder auf natürliche Weise gestorben ist. Dasselbe gilt, wenn jemand mit den Gebeinen oder dem Grab eines Menschen in Berührung kommt.17In all diesen Fällen müsst ihr zur Reinigung die Asche der rotbraunen Kuh verwenden, die ihr als Sündopfer verbrannt habt. Streut etwas davon in ein Gefäß und gießt frisches Wasser dazu.18Dann soll ein Mann, der sich nicht verunreinigt hat, ein Büschel Ysop in das Wasser tauchen und damit alle Menschen und Gegenstände besprengen, die unrein geworden sind: das Zelt sowie die Leute und Gefäße, die darin gewesen sind, oder denjenigen, der einen Toten, menschliche Gebeine oder ein Grab berührt hat.19Die Besprengung soll am dritten und am siebten Tag nach der Verunreinigung geschehen. So wird der Mensch von seiner Unreinheit befreit. Er soll dann seine Kleidung und seinen Körper waschen und ist am Abend des siebten Tages wieder rein.20Wer unrein geworden ist und sich nicht reinigen lässt, beschmutzt das Heiligtum des HERRN. Er muss aus eurer Gemeinschaft ausgeschlossen werden und sterben. Denn ohne die Besprengung mit dem Reinigungswasser bleibt er unrein.21Dies soll in Israel für alle Zeiten gelten. Auch der Mann, der das Reinigungswasser versprengt hat, muss seine Kleidung waschen. Denn wer mit dem Wasser in Berührung kommt, wird bis zum Abend unrein.22Ebenso ist alles, was dieser unreine Mensch berührt, und jeder, der in Kontakt mit ihm kommt, bis zum Abend unrein.«