1Hierauf gebot der HERR dem Mose folgendes:2»Rede mit Aaron und seinen Söhnen und mit allen Israeliten und sage ihnen: Dies ist es, was der HERR geboten hat:«
Einheit der Schlachtstätte opferbarer Tiere
3»Jedermann vom Hause Israel, der ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege innerhalb oder außerhalb des Lagers schlachten will,4(das Tier) aber nicht an den Eingang des Offenbarungszeltes bringt, um es dem HERRN als Opfergabe vor der Wohnung des HERRN darzubringen, einem solchen Manne soll das als Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen, darum soll ein solcher Mann aus der Mitte seines Volkes ausgerottet werden!5Die Israeliten sollen also ihre Schlachttiere, die sie jetzt auf freiem Felde zu schlachten pflegen, herbeibringen, und zwar sollen sie sie für den HERRN an den Eingang des Offenbarungszeltes zu dem Priester bringen und sie als Heilsopfer für den HERRN schlachten.6Der Priester soll dann das Blut an den Altar des HERRN, der vor dem Eingang des Offenbarungszeltes steht, sprengen und das Fett zum lieblichen Geruch für den HERRN in Rauch aufgehen lassen.7Sie sollen also ihre Schlachttiere hinfort nicht mehr den bösen Geistern[1] schlachten, deren Götzendienst sie jetzt treiben! Dies soll für sie eine ewiggültige Verordnung von Geschlecht zu Geschlecht sein.«
Einheit der Opferstätte beim Offenbarungszelt
8»Weiter sollst du ihnen sagen: Wenn jemand vom Hause Israel und von den Fremdlingen, die sich als Gäste bei ihnen aufhalten, ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer darbringen will9und es nicht an den Eingang des Offenbarungszeltes bringt, um es für den HERRN herzurichten, so soll ein solcher Mensch aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.«
Verbot jeglichen Blutgenusses
10»Wenn ferner jemand vom Hause Israel und von den Fremdlingen, die sich bei ihnen aufhalten, irgendwelches Blut genießt: gegen einen solchen Menschen, der Blut genießt, will ich mein Angesicht richten und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.11Denn das Leben des Leibes liegt im Blut, und ich habe es euch für den Altar bestimmt, damit ihr euch dadurch Sühne für eure Sünden erwirkt; denn das Blut ist es, das Sühne durch das in ihm enthaltene Leben bewirkt.12Darum habe ich den Israeliten geboten: Niemand von euch darf Blut genießen! Auch der Fremdling, der als Gast unter euch lebt, darf kein Blut genießen!«
Behandlung des Blutes jagdbaren Wildes und des Fleisches gefallener oder zerrissener Tiere
13»Wenn also jemand von den Israeliten und von den Fremdlingen, die als Gäste unter ihnen leben, ein Stück Wild oder Geflügel erjagt, das gegessen werden darf, so soll er das Blut des Tieres auslaufen lassen und es mit Erde bedecken.14Denn was das Leben alles Fleisches[2] betrifft, so liegt sein Leben in seinem Blut. Darum habe ich den Israeliten geboten: Von keinem Fleisch[3] dürft ihr das Blut genießen, denn das Leben alles Fleisches[4] liegt in seinem Blut: jeder, der es genießt, soll ausgerottet werden. –15Und wer das Fleisch eines gefallenen[5] oder von Raubtieren zerrissenen Tieres genießt, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein: alsdann ist er wieder rein.16Wenn er aber (seine Kleider) nicht wäscht und sich nicht badet, so hat er seine Verschuldung zu tragen.«
3.Mose 17
Lutherbibel 2017
Von der Stätte des Opfers
1Und der HERR redete mit Mose und sprach: (5Mo 12,1)2Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Israeliten und sprich zu ihnen: Dies ist’s, was der HERR geboten hat.3Wer aus dem Haus Israel einen Stier, ein Schaf oder eine Ziege schlachtet im Lager oder draußen vor dem Lager4und sie nicht vor den Eingang der Stiftshütte bringt, dass sie dem HERRN zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HERRN, dem soll es als Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen und ein solcher Mensch soll ausgerottet werden aus seinem Volk. (1Mo 9,6)5Darum sollen die Israeliten ihre Schlachttiere, die sie auf freiem Feld schlachten wollen, dem HERRN bringen vor den Eingang der Stiftshütte zum Priester und sie dort als Dankopfer dem HERRN opfern.6Und der Priester soll das Blut an den Altar des HERRN sprengen vor dem Eingang der Stiftshütte und das Fett in Rauch aufgehen lassen zum lieblichen Geruch für den HERRN.7Und sie sollen ihre Opfer nicht mehr den Bocksgeistern opfern, mit denen sie Hurerei treiben. Das soll ihnen eine ewige Ordnung sein von Geschlecht zu Geschlecht. (5Mo 32,17)8Darum sollst du zu ihnen sagen: Wer aus dem Hause Israel oder von den Fremdlingen, die unter euch sind, ein Brandopfer oder Schlachtopfer darbringt9und bringt es nicht vor den Eingang der Stiftshütte, um es dem HERRN zu opfern, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk. (5Mo 12,14)
Verbot des Genusses von Blut und verendeten Tieren
10Und wer vom Haus Israel oder von den Fremdlingen unter euch irgendwelches Blut isst, gegen den will ich mein Antlitz kehren und will ihn aus seinem Volk ausrotten. (3Mo 3,17)11Denn des Leibes Leben ist im Blut, und ich habe es euch für den Altar gegeben, dass ihr damit entsühnt werdet. Denn das Blut wirkt Entsühnung, weil das Leben in ihm ist. (Hebr 9,22)12Darum habe ich den Israeliten gesagt: Keiner unter euch soll Blut essen, auch kein Fremdling, der unter euch wohnt.13Und wer von den Israeliten oder von den Fremdlingen unter euch auf der Jagd ein Tier oder einen Vogel fängt, die man essen darf, soll ihr Blut ausfließen lassen und mit Erde zuscharren.14Denn des Leibes Leben ist in seinem Blut, und ich habe den Israeliten gesagt: Ihr sollt keines Leibes Blut essen; denn des Leibes Leben ist in seinem Blut. Wer es isst, der wird ausgerottet werden. (1Mo 9,4)15Und wer ein gefallenes oder zerrissenes Tier isst, er sei ein Einheimischer oder Fremdling, der soll sein Kleid waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend; dann ist er rein. (2Mo 21,33; 2Mo 22,30; 3Mo 11,40; 3Mo 22,8; Apg 15,20)16Wenn er seine Kleider nicht wäscht und sich nicht abwäscht, so muss er seine Schuld tragen.